Bonn/Hamburg (sts) – Der Sommer ist vorbei und mit
ihm verblasst die sonnengebräunte Haut. Viele Menschen verbinden mit der
einstigen Bräune entspannte Auszeiten im Freien sowie Wohlbefinden. Aus
gesundheitlicher Sicht fällt die Bewertung anders aus: „Bräune ist eine
Stressreaktion der Haut, ausgelöst durch krebserregende UV-Strahlung, vor der
sich der Körper zu schützen versucht“, so Gerd Nettekoven,
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe.
Die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft
Dermatologische Prävention e.V. (ADP) warnen daher davor, Sommerbräune durch
Nutzung von Solarien aufrecht zu erhalten. Auch bei Herbsturlauben in sonnigen
Regionen sollte auf einen ausreichenden UV-Schutz geachtet werden, um Hautkrebs
vorzubeugen.
Die Tage werden spürbar kühler und dunkler. So
mancher packt bereits die Koffer, um in sonnenreichere Regionen zu entfliehen.
Unsere Haut hingegen vermisst den Sommer nur mäßig. Denn neben Helligkeit und
wohltuender Wärme bringt die Sonne auch krebserregende UV-Strahlung mit sich.
„Der Mensch kann die UV-Strahlen mit seinen Sinnen nicht wahrnehmen. Treffen
sie auf die Haut, schädigen diese in Sekundenschnelle das Erbgut von
Hautzellen“, erklärt Professor Dr. Eckhard Breitbart, Dermatologe und
Vorsitzender der ADP.
Gleichzeitig setzt die UV-Strahlung einen
ausgeklügelten körpereigenen Schutz- und Reparaturmechanismus in Gang: Als
unmittelbare Reaktion wird das dunkle Farbpigment Melanin gebildet. Dieses legt
sich wie ein Sonnenschirm über die Zellkerne und schützt so in gewissem Umfang
das Erbgut vor krebserregender UV-Strahlung. Als sichtbarer Nebeneffekt dieses
„interzellulären“ Kraftakts bräunt die Haut. Sie zeigt damit eine hohe
UV-Belastung an. Gegen diese Belastung ist der Körper mittels Bräune allerdings
nur bedingt gewappnet, denn der körpereigene Schutz entspricht maximal nur
einem Lichtschutzfaktor von 4. Der Körper kann prinzipiell entstandene Erbgutschäden
in den Zellen reparieren oder geschädigte Zellen abstoßen. Ist die Haut
allerdings zu lange oder zu oft ungeschützt der UV-Strahlung ausgesetzt, können
Schäden am Erbgut bestehen bleiben, aus denen sich Jahrzehnte später Hautkrebs
entwickeln kann.
Derzeit erkranken in Deutschland jährlich über
272.000 Menschen neu an Hautkrebs – etwa 37.000 davon am sehr gefährlichen
malignen Melanom, auch „schwarzer Hautkrebs“ genannt. Seit Jahrzehnten steigt
die Zahl der Hautkrebs-Neuerkrankungen kontinuierlich an. Experten führen dies
unter anderem auf einen veränderten Lebensstil mit häufigen Sonnenaufenthalten
und -urlauben sowie Solarienbesuchen zurück.
„Wer auf seine Gesundheit achtet, vermeidet die
gezielte Bräunung der eigenen Haut und versucht auch nicht, sie aufrecht zu
erhalten“, sagt Dr. Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz
(BfS). „Auch das UV-Schutz-Bündnis, das vom BfS initiiert wurde, teilt diese
Ansicht.“ In dem Bündnis sind über 20 namhafte Gesellschaften, Organisationen
und Behörden aus Strahlenschutz, Medizin, Wissenschaft und Arbeitsschutz
vertreten.“ Es rät von starker UV-Bestrahlung durch Sonne oder Solarium „zum
Zweck […] der Bräunung“ dringend ab. Die Deutsche Krebshilfe, die ADP sowie das
UV-Schutz-Bündnis plädieren daher für mehr Sensibilität beim Thema Bräune und
dafür, auch im Herbsturlaub bei hohen UV-Werten entsprechende Schutzmaßnahmen
zu ergreifen.
UV-Schutztipps im Alltag:
Nutzen Sie keine Solarien
Wenn Sie dennoch auf Bräune nicht verzichten
wollen, können Selbstbräunungscremes eine Alternative darstellen – allerdings
vermitteln diese Produkte keinerlei Schutz vor UV-bedingten Schäden der Haut.
Für den Urlaub in warmen Regionen
Starke Sonnenbestrahlung meiden: Vor allem während
der Mittagszeit (11:00 bis 15 Uhr) drinnen oder im Schatten aufhalten
Sonnengerechte Kleidung tragen: Textiler
Sonnenschutz besteht aus luftigen aber dicht gewebten T-Shirt oder Hemd,
Kopfbedeckung, wenn möglich mit Nackenschutz sowie Schuhen, die den Fußrücken
bedecken
Sonnenbrille tragen: Kennzeichnung DIN EN ISO
12312-1E mit dem Hinweis „UV-400“
Sonnenschutzmittel für von Kleidung unbedeckte
Hautstellen: mit Lichtschutzfaktor (LFS) 30 oder höher, UVA- und UVB-Schutz und
möglichst ohne Duftstoffe. Eincremen nach zwei Stunden wiederholen, nach dem
Baden ebenfalls. Achtung: Das wiederholte Eincremen verlängert nicht die
Sonnenschutzzeit. Babys im ersten Jahr nicht mit Sonnencreme eincremen.
UV-Index nutzen (auch für das Ausland verfügbar):
Für Urlaube im sonnigen Ausland können die UV-Werte unter
kunden.dwd.de/uvi_de/index.jsp abgerufen werden.
Text / Foto: Deutsche Krebshilfe