Köln. TÜV Rheinland-Umweltzeichen 'Schadstoffgeprüft'
In Deutschland verbringen die Menschen einen Großteil ihrer Zeit in geschlossenen Räumen. Nicht selten ist die Luft in Innenräumen aber mit Schadstoffen belastet. Besonders nach einer Renovierung oder der Anschaffung von neuen Möbeln und Elektrogeräten.
Wer beispielsweise einen
Parkettboden, Laminat oder Vinyl verlegen möchte, findet bei den Produkten
selten Hinweise auf mögliche Schadstoffemissionen. „Die produktrelevante Norm
schreibt zwar eine Emissionsprüfung vor, ein einzuhaltender Richtwert ist
jedoch nicht definiert. Ohne Bewertung gibt es aber für Verbraucher keinen
ausreichenden Schutz vor möglichen Gesundheitsgefahren“, erklärt Dr. Christian
Schelle, Schadstoffexperte bei TÜV Rheinland. Ob Formaldehyd in Holzwerkstoffen
oder Weichmacher im Kunststoff – viele Bestandteile können die Raumluft
verunreinigen und für Gesundheitsprobleme sorgen. Schelle rät deshalb dazu,
direkt beim Händler das Thema Schadstoffemissionen anzusprechen und mithilfe
von Umweltzeichen von TÜV Rheinland mit den Schlagwörtern „emissionsgeprüft“
oder „schadstoffgeprüft“ emissionsarme Produkte auszuwählen.
Boxspringbetten häufig besonders belastet
Als starke Belastung für die Raumluft können sich auch
neue Möbel erweisen – etwa die beliebten Boxspringbetten. Das sind
Schlafsysteme, bei dem anstelle eines Lattenrostes ein gefedertes Untergestell
die Basis bildet. Haben diese Bestandteile aus Leder oder
Polyurethan-Schaumstoffen, kann dies nach dem Kauf zu unangenehmen
Überraschungen führen. So sind im Kunstleder und Leder toxikologisch relevante
Stoffe enthalten, die sich nicht immer durch starken Geruch bemerkbar machen,
aber im Laufe der Zeit körperliche Reaktionen hervorrufen können. Um Gefahren
für die Gesundheit zu vermeiden, rät Schelle, neue Betten mit diesen
Materialien wenn möglich in gut belüfteten Bereichen oder am offenen Fenster
ausdünsten zu lassen.
Indirekte Hinweise auf Belastungen in der
Bedienungsanleitung
Auch Elektrogeräte sollten bei der ersten Inbetriebnahme
unbedingt in einem gut belüfteten Raum stehen. Vor allem, wenn diese im Betrieb
warm werden: „Dampfbügelstationen, Backöfen, Toaster oder der neue
Raclettegrill dünsten aufgrund der verwendeten Chemikalien und Materialien
unangenehme Gerüche aus, die bei sensiblen Menschen zu Kopfschmerzen oder
anderen Beeinträchtigungen führen können“, sagt der Experte. Nutzer sollten bei
neuen Geräten unbedingt die Bedienungsanleitung lesen. Oft enthält diese einen
versteckten Hinweis, dass die Geräte nur bei geöffnetem Fenster betrieben
werden sollen.
Quelle: Text und Foto: ©2019 TÜV RHEINLAND