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Gesundheit-News: Medikamente - Missbrauch und Abhängigkeit


22. September 2019

Foto: Missbrauch und Abhängigkeit von Medikamenten - ältere Frau vor vielen Tabletten

Jährlich werden in Deutschland rund 1,4 Milliarden Arzneimittel­packungen verkauft, von denen etwa 50 Prozent nicht rezeptpflichtig sind. Vier bis fünf Prozent aller verordneten Arzneimittel besitzen ein Missbrauchs- und bzw. oder Abhängigkeitspotenzial, darunter vor allem die verschreibungspflichtigen Schlaf- und Beruhigungsmittel.

Unterschied Nicht-bestimmungsgemäßer Gebrauch / Missbrauch / Abhängigkeit

Grundsätzlich werden folgende Formen der missbräuchlichen Anwen­dung von Fertigmedikamenten unterschieden:

der nicht-bestimmungsmäßige Gebrauch

der schädliche Gebrauch bzw. Missbrauch

die Abhängigkeit

Der nicht-bestimmungsgemäße Gebrauch wird von den Konsu­men­tinnen und Konsumenten als hedo­nistischer Konsum („Spaßkonsum“) betrieben, ohne dass Hinweise auf einen Missbrauch oder eine Abhängigkeit bestehen. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass auch bei einem hedonistischen Konsum bereits unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) auftreten können.

Für den Missbrauch geben allgemein anerkannte Diagnose-Klassifikationssysteme die folgenden konkreten Kriterien an, die zur Diagnostik erfüllt sein müssen:

a) Ein unangepasstes Muster von Substanzgebrauch führt in klinisch bedeutsamer Weise zu Beeinträchtigungen oder Leiden, wobei sich mindestens eines der folgenden Kriterien innerhalb desselben zwölf-Monats-Zeitraums manifestiert:

Wiederholter Substanzgebrauch, der zu einem Versagen bei der Erfüllung wichtiger Verpflichtungen bei der Arbeit, in der Schule oder zu Hause führt (z. B. wiederholtes Fernbleiben von der Arbeit und schlechte Arbeitsleistungen in Zusammen­hang mit dem Substanzgebrauch, Schulschwänzen, Ein­stel­lung des Schul­besuchs oder Ausschluss von der Schule in Zusammenhang mit Substanz­gebrauch, Vernachlässigung von Kindern und Haus­halt).

Wiederholter Substanzgebrauch in Situationen, in denen es aufgrund des Konsums zu einer körper­lichen Gefährdung kommen kann (z. B. Alkohol am Steuer oder das Bedienen von Maschinen unter Substanzeinfluss).

Wiederkehrende Probleme mit dem Gesetz in Zusammenhang mit dem Substanzgebrauch (z. B. Verhaftungen aufgrund unge­bührlichen Betragens in Zusammenhang mit dem Substanz­gebrauch).

Fortgesetzter Substanzgebrauch trotz ständiger oder wieder­holter sozialer oder zwischen­mensch­licher Probleme, die durch die Auswirkungen der psychotropen Substanzen verursacht oder verstärkt werden (z. B. Streit mit dem Ehegatten über die Folgen der Intoxikation, körperliche Auseinandersetzungen).

b) Die Symptome haben niemals die Kriterien für Substanzabhängigkeit der jeweiligen Substanzklasse erfüllt.

Die sichere Diagnose „Abhängigkeit“ sollte nur gestellt werden, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien vorhanden waren:

Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, psycho­trope Substan­zen zu konsumieren.

Verminderte Kontrollfähigkeit bzgl. des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums.

Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduk­tion des Konsums, nachgewiesen durch die substanz­spezi­fischen Entzugssymptome oder durch die Aufnahme der gleichen oder einer nahe verwandten Substanz, um Entzugssymptome zu mildern oder zu vermeiden.

Nachweis einer Toleranz. Um die ursprünglich durch niedrige Dosen erreichten Wirkungen der psychotropen Substanz hervorzurufen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich (…).

Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügungen oder Interessen zugunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen.

Anhaltender Substanzgebrauch trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen wie z. B. Leberschädigung durch exzessives Trinken, depressive Verstimmungen infolge starken Substanzkonsums oder drogenbedingte Verschlechterung kognitiver Funktionen. Es sollte dabei festgestellt werden, dass der Konsument sich tatsächlich über Art und Ausmaß der schädlichen Folgen im Klaren war oder dass zumindest davon auszugehen ist.

Der Abhängigkeit geht in der Regel ein Missbrauch voraus, wohingegen ein Missbrauch nicht zwangsläufig in einer Abhängigkeit mündet.

Häufig wird eine Medikamentenabhängigkeit von den Betroffenen nicht als solche wahr­ge­nom­men. Zum einen, weil Medikamente mit Miss­brauchs- bzw. Abhängigkeitspotenzial unter die Verschreibungs­pflicht fallen und somit eine Verordnung durch eine Ärztin/einen Arzt erfolgen muss (der Betroffene sieht mit einer Verordnung die Einnahme als be­grün­det). Zum anderen erleichtert der Zugang (z.B. über das Internet bzw. die Apotheke) die unkontrollierte und nicht-bestimmungs­gemäße An­wen­dung von Medika­menten. Gerade freiverkäufliche bzw. apothe­ken­pflichtige Medikamente wie Nasentropfen und -sprays, Abführ­mittel oder Schmerzmittel, die keine körperlichen Entzugs­­erschei­nungen aus­lösen, besitzen ein hohes Potenzial nicht-bestim­mungs­gemäß angewendet zu werden. Betroffene können diesen Fehl­ge­brauch oft nicht als solchen wahrnehmen oder erkennen.

Wirkstoffe mit Abhängigkeitspotenzial

Sowohl verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Medikamente im Rahmen der Selbstmedikation können ein mehr oder weniger ausgeprägtes Abhängigkeitspotenzial aufweisen.

Präventivmaßnahmen

Vorbeugung (Prävention) beginnt mit Information. Die Präventions­möglichkeiten in der ärztlichen Praxis setzen auf den sorgfältigen Umgang mit Medikamenten, die ein Missbrauchs- und bzw. oder Ab­hängigkeits­potenzial haben.

Zusammenfassung

Medikamente können abhängig machen. Die meisten davon (z.B. Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie starke Schmerz­mittel) sind verschreibungspflichtig.

Die missbräuchliche Anwendung wird in „nicht-bestim­mungs­mäßigen Gebrauch“, „schädlichen Gebrauch bzw. Miss­brauch“ und „Abhängigkeit“ unterschieden.

Häufig erkennen Betroffene nicht, dass sie von Medika­men­ten abhängig sind - oder sie wollen es nicht erken­nen, dass sie ohne das jeweilige Arzneimittel nicht mehr auskommen.

Es gibt einige rezeptfreie und apothekenpflichtige Medika­mente, die häufig nicht-bestimmungsgemäß einge­nommen werden (z.B. Schmerzmittel, oft mit dem Wirkstoff Koffein, oder auch Abführmittel und abschwellende Nasensprays). Da diese Mittel keine körperlichen Entzugs­erscheinungen auslösen, nehmen Betroffene einen Missbrauch oft nicht wahr.

 

 

Text / Foto: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) / © Alexander Raths, 123rf.com