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Heute im Bundesrat: Verbot von Konversionstherapien geht Ländern nicht weit genug

Plenarsitzung des Bundesrates am 14.02.2020

Dem Bundesrat geht das von der Bundesregierung vorgeschlagene Verbot von Konversionstherapien für Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Erwachsene nicht weit genug. In seiner am 14. Februar 2020 beschlossenen Stellungnahme fordert er, die beabsichtigte Altersgrenze des Verbots für solche Therapien, mit denen Homosexuelle zur Heterosexualität gebracht werden sollen, zu überprüfen.

Altersgrenze anheben

Angesichts der schädlichen Wirkungen von Konversionstherapien sei zweifelhaft, ob das vorgesehene Verbot für Minderjährige ausreiche. Schließlich fänden Coming-Out-Prozesse auch bei über 18-Jährigen statt, erklärt er. Auch die emotionale und soziale Verselbständigung seit mit 18 Jahren noch zwingend nicht abgeschlossen. In der Kinder- und Jugendhilfe gelte deshalb nicht umsonst eine Altersgrenze von 27 Jahren. Der Bundestag solle daher über eine entsprechende Anhebung nachdenken.

Nicht-öffentliche Werbung verbieten

Außerdem fordern die Länder, auch die nicht-öffentliche Werbung für Konversionstherapien zu verbieten und die Einrichtung eines umfassenden Beratungsangebots gesetzlich zu verankern. Der Staat habe die Pflicht, auf die gesundheitsschädlichen Folgen dieser Therapien hinzuweisen, unterstreichen sie. Für notwendig halten sie auch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, um die Pathologisierung von Homo- und Bisexualität sowie Transgeschlechtlichkeit zu beenden und entsprechende Diskriminierungen zu verhindern.

Eigene Initiative der Länder

Der Bundesrat hatte sich bereits im vergangenen Mai für ein Verbot von Konversionstherapien ausgesprochen. Per Entschließung hatte er damals die Bundesregierung aufgefordert, gesetzgeberisch tätig zu werden (BR-Drs. 161/19 (B)).

Einzelheiten des Gesetzentwurfs

Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Verbot von Konversionstherapien an Minderjährigen soll bei Verstößen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Zugleich untersagt der Gesetzentwurf, Konversionstherapien öffentlich zu bewerben, anzubieten oder zu vermitteln. Wer dem zuwider handelt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro rechnen.

Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag

Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.