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Heute im Bundesrat: Beschleunigte Verkehrsprojekte

Plenarsitzung des Bundesrates am 14.02.2020

Zwölf große Verkehrsinfrastrukturprojekte können künftig per Gesetz statt durch behördlichen Verwaltungsakt genehmigt werden. Dies sieht ein Bundestagsbeschluss vor, den der Bundesrat am 14. Februar 2020 gebilligt hat.

Verlagerung auf Schiene und Wasserwege

Schneller realisiert werden können damit sieben Schienenbau- und fünf Wasserstraßenbauprojekte, unter anderem der Ausbau der Bahnstrecken von Magdeburg nach Halle, Leipzig nach Chemnitz und Hannover nach Bielefeld sowie die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals und Fahrrinnenanpassungen der Außenweser und des Mittelrheins. Der Bundestagsbeschluss enthält die Grundlage für spätere so genannte Maßnahmengesetze, die dann an die Stelle von behördlichen Planfeststellungsbeschlüssen treten können.

Teil des Klimaschutzprogramms

Im Klimaschutzprogramm 2030 sind umfangreiche Maßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger vorgesehen, daher bedürfe es der beschleunigten Planung und Realisierung der zwölf Projekte, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Keine fachgerichtliche Überprüfung

Dies hat auch Auswirkungen auf den Rechtsschutz: erfolgt die Zulassung durch Gesetz statt durch behördlichen Planfeststellungsbeschluss, ist der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg ausgeschlossen.

Unterzeichnung - Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.