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Gesetzentwurf: Kindesmissbrauch für immer ins Führungszeugnis

Donnerstag, den 13. Februar 2020

Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Saarland möchten, dass Täter, die wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurden, lebenslang registriert bleiben. Auf diese Weise soll dauerhaft ausgeschlossen sein, dass sie beruflich oder ehrenamtlich Umgang mit Kindern haben. Der Bundesrat entscheidet am 14. Februar 2020, ob er einen entsprechenden Gesetzentwurf der drei Länder in den Bundestag einbringt.

Verurteilungen werden nicht mehr getilgt

Danach sollen Verurteilungen wegen Sexual- und Kinderpornografiedelikten grundsätzlich immer im erweiterten Führungszeugnis erscheinen. Laut Bundeszentralregistergesetz werden sie bislang nach Ablauf einer Frist von drei bis zehn Jahren nicht mehr in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen. Die genaue Länge der Frist bestimmt sich nach der jeweiligen Straftat und Höhe der Freiheitsstrafe.

Lückenloser Schutz für Kinder

Diese Fristenregelung halten die Antragsteller problematisch und möchten sie deshalb streichen. Denn sie führe dazu, dass Sexualstraftäter in manchen Fällen schon nach wenigen Jahren wieder mit Kindern etwa in Kitas und Vereinen arbeiten könnten. Minderjährige seien aber besonders schutzbedürftig, ihre Gefährdung könne deshalb nicht hingenommen werden.