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Aus dem Gerichtssaal: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt: Deutlich angestiegene Verfahrenslaufzeiten

Freitag, den 28. Februar 2020

Präsident des Oberverwaltungsgerichts stellt deutlich angestiegene Verfahrenslaufzeiten und einen Stillstand beim Abbau von Beständen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen- Anhalt fest

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Oliver Becker zeigte sich in seinem am Mittwoch veröffentlichten Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2019 besorgt über die Situation der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt. Die Hoffnung, bundesweit rückläufige Asylanträge würden für einen Abbau der in den letzten Jahren aufgebauten Verfahrensbestände und wieder angemessene Verfahrenslaufzeiten bei den Verwaltungsgerichten sorgen, um den Rechtsschutzsuchenden zeitnah Gewissheit über die Erfolgsaussichten ihrer Verfahren zu geben, hätten sich nicht erfüllt. Im Gegenteil:

Trotz hohen persönlichen Einsatzes der Richterschaft und des nichtrichterlichen Dienstes sei der Abbau der Verfahren gegen Mitte des Jahres 2019 nahezu zum Stillstand gekommen. Ende 2019 waren noch ca. 2.400 Asylverfahren und ca. 3.000 allgemeine Verfahren bei den Verwaltungsgerichten anhängig. Der Anteil der länger als ein oder gar zwei Jahre anhängigen Verfahren sei im Vergleich zu allen anderen Gerichtsbarkeiten - nach der Sozialgerichtsbarkeit - inzwischen der zweithöchste. Die Verfahrensdauer ist inzwischen auf durchschnittlich ca. 16 Monate (Asylklagen) bzw. ca. 15 Monate (allgemeine Klageverfahren) angestiegen.

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts sieht die Hauptursache hierfür in der seit Mitte des Jahres 2019 durch das Ministerium für Justiz und Gleichstellung praktizierten ständigen Personalrotation, die ein geordnetes und erfolgreiches Abarbeiten der anhängigen und neu eingehenden Verfahren erheblich behindere. Mit Blick auf die kommenden Pensionierungswellen gelte es zudem dafür Sorge zu tragen, dass durch einen dauerhaften Verbleib von Proberichterinnen und Proberichtern durch deren rechtzeitige Verplanung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Leistungsfähigkeit zukunftssicher gestaltet werde.