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Aus dem Gerichtssaal: Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei FREIE WÄHLER Sachsen gegen die Nichtzulassung ihrer Direktkandidaten zur Landtagswahl

Dienstag, den 20. August 2019

Die Partei FREIE WÄHLER Sachsen hat sich im Wege einer Verfassungsbeschwerde sowie im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Nichtzulassung ihrer Direktkandidaten in den Dresdner Wahlkreisen 41 bis 47 zur Wahl des 7. Sächsischen Landtags durch Entscheidungen des Kreis- und Landeswahlausschusses an den Verfassungsgerichtshof gewandt.

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom gestrigen Tage die Verfassungsbeschwerde verworfen, weil sie nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen genügt. Die Beschwerdeführerin hat bereits nicht hinreichend dargelegt, mit welchen konkreten verfassungsrechtlichen Anforderungen die angefochtenen Entscheidungen aus welchem Grund kollidieren könnten. Auch hat sich die Beschwerdebegründung nicht zu der Frage verhalten, warum im vorliegenden Fall von Verfassungs wegen die Pflicht bestehen soll, über das (nachträgliche) Wahlprüfungsverfahren hinaus ausnahmsweise bereits einen der Wahl vorgelagerten Rechtsschutz zu gewähren.

Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde hat sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erledigt.

SächsVerfGH, Beschluss vom 16. August 2019 – Vf. 93-IV-19 (HS)/94-IV-19 (e.A.)