header-placeholder


image header
image
justice 2060093 960 720

Amtsgericht Magdeburg: Hauptverhandlung gegen "Bonny & Clyde" hat begonnen

Dienstag, den 20. August 2019

(AG MD) Am 12. August 2019 hat vor dem Schöffengericht die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte begonnen, die in den Medien als "Bonny & Clyde" bezeichnet worden sind.

Durch ein internes Versehen ist der Beginn der Hauptverhandlung leider nicht früher mitgeteilt worden. 

Für den 02. und den 09. September 2019 sind Fortsetzungstermine vorgesehen, die jeweils um 9.00 Uhr im Saal 2 beginnen. Das Gericht wird ausgewählte Zeugen vernehmen, nachdem am Tag des Verhandlungsauftakts zwischen den Angeklagten und deren Verteidigern, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht eine Verständigung nach § 257c StPO in nicht-öffentlicher Sitzung zustande gekommen war.


Hintergrund:

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat unter dem 04. April 2019 Anklage vor dem Schöffengericht gegen eine 1979 geborene Frau und einen 1977 geborenen Mann erhoben, denen u.a. vorgeworfen wird, in Magdeburg in der Zeit von November 2017 bis Dezember 2018 über 77 Straftaten, darunter Diebstahl, räuberischen Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung, begangen zu haben. Die beiden Personen wurden in den Medien gelegentlich als "Bonny & Clyde" bezeichnet.

In den überwiegenden Fällen sollen die Angeschuldigten unberechtigt die ec-Karten oder die Kreditkarten anderer Personen dazu benutzt haben, um mit diesen Karten Einkäufe in verschiedenen Einkaufsmärkten zu tätigen oder an Tankstellen zu bezahlen. Unter Verwendung fremder Identitäten sollen die beiden auch zahlreiche Magdeburger Hoteliers um die jeweiligen Übernachtungskosten geprellt haben. Den Angeschuldigten wird weiter vorgeworfen, in mehrere Gebäude eingedrungen und aus zum Teil verschlossenen Behältnissen oder Taschen persönliche Wertsachen wie Bargeld oder Zahlungskarten entwendet zu haben. Zu diesen Gebäuden gehören Fitnesscenter, Schulsporthallen sowie Seniorenwohnanlagen. Auch aus Fahrzeugen heraus sollen Wertsachen gestohlen worden sein.

Das Gericht prüft die Anklage und wird über eine Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Die Angeschuldigten und deren Verteidiger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Ob und wann die Hauptverhandlung beginnt, ist derzeit offen. 

Während sich die angeschuldigte Frau bereits im Ermittlungsverfahren weitgehend geständig gezeigt hat, hat der Angeschuldigte von dem Recht Gebrauch gemacht, zur Sache zu schweigen.

Im Falle der Eröffnung des Hauptverfahrens wird das Gericht umfangreich Beweis erheben müssen. Allein die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat 64 Zeuginnen und Zeugen benannt.