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Aus dem Gerichtssaal: Zoo Magdeburg fordert nunmehr von der Gemeinde Barleben einen Betriebskostenzuschuss auch für das Jahr 2018

Montag, den 20. Mai 2019


Landgericht Magdeburg

31 O 111/18 – Handelskammer

Verhandlungstermin: 21.05.2019, 12.00 Uhr, Saal E 14

 

Der Zoo Magdeburg fordert nun auch für das Jahr 2018 von der Gemeinde Barleben einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 300.000 Euro.

In einem vorangegangen Prozess vor der Handelskammer ist mit Urteil vom 12.09.2017 im Urkundenprozess und mit bestätigendem Urteil vom 18.09.2018 im Nachverfahren entschieden worden, dass die Gemeinde Barleben für das Jahr 2017 noch zur Zahlung des Betriebskostenzuschusses verpflichtet ist. Barleben hatte aufgrund des ersten Urteils am 10.01.2018 die 300.000 Euro für das Jahr 2017 auch bezahlt.

In dem Urteil vom 18.09.2018 hat die Handelskammer allerdings die Auffassung vertreten, dass Barleben jedenfalls zur Kündigung des Gesellschaftsvertrages im Jahr 2017 mit der Folge berechtigt sein dürfte, dass Barleben jedenfalls ab 2018 den Betriebskostenzuschuss nicht mehr zahlen muss.

In dem jetzt beginnen  Nachverfahren im Rahmen des Urkundenprozess wird geklärt, ob Barleben auch für das Jahr 2018 den Zuschuss tatsächlich bezahlen muss. Mit Urteil vom 05.03.2019 hatte das Gericht bereits (vorläufig) allein aufgrund der vorliegenden Urkunden die Gemeinde Barleben zur Zahlung der 300 tsd Euro verurteilt.

Aufgrund eines Vertrages aus dem Jahr 2006 verpflichtete sich die Gemeinde Barleben, einen jährlichen Betriebskostenzuschuss ab 2007 für den Zoo in Höhe von jährlich 300.000,00 € zu bezahlen.  Die Gemeinde Barleben hat den Vertrag im Mai 2017 außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt. Sie meint hierzu berechtigt zu sein, da ihr aus finanziellen Gründen, das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar sei.