header-placeholder


image header
image
justice 2060093 960 720

Aus dem Gerichtssaal: Sicherungsverfahren – gefährliche Körperverletzungen in Osterwieck

Dienstag, den 21. Mai 2019


Landgericht Magdeburg


21 KLs 853 Js 77259/18 (4/19) – 1. Strafkammer

Prozessbeginn: Mittwoch, 22. Mai 2019, 09.00 Uhr, Saal A 23

Dem 39-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen im April und August 2018 Mitbewohner eines Anwesens, auf dem er wohnte, angegriffen zu haben. Dabei soll der Beschuldigte, geschlagen, getreten und einmal mit einem Messer zugestochen haben.

Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der nicht vorbestrafte Beschuldigte aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im Ermittlungsverfahren hat sich der Beschuldigte zu seinen persönlichen Verhältnissen eingelassen. Im Übrigen hat er von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.