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Bundesrat fordert Verbot von Glyphosat in Privatgärten

Plenarsitzung des Bundesrates am 11.10.2019

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Glyphosat in Privatgärten und öffentlichen Einrichtungen wie Kitas und Parkanlagen unverzüglich zu verbieten. Außerdem soll sie den bis 2023 angekündigten schrittweisen Totalverzicht auf Glyphosat umgehend regeln. Deutlich eingeschränkt werden müsse die Anwendung des Herbizids jedoch schon vor 2023, unterstreichen die Länder in einer am 11. Oktober 2019 gefassten Entschließung.

Nur nicht-chemische Pestizide zulassen

Darin bitten sie die Bundesregierung weiter, eine Strategie zur Verringerung des Pestizideinsatzes in Haus- und Kleingärten zu entwickeln. Dabei solle sie nur noch nicht-chemische-synthetische Mittel zuzulassen. Ihre Wirksamkeit sei völlig ausreichend. Geprüft werden müsse auch, inwieweit an öffentlichen Verkehrsflächen alternative Anwendungsmethoden schnellstmöglich zum Einsatz kommen.

Entscheidung liegt bei der Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.