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Cornelia L  ddemann

Sachsen-Anhalt-News: Neues Hochschulgesetz vorgestellt: Attraktive Studienbedingungen für junge Menschen ermöglicht

Dienstag, den 27. August 2019

Der geeinte Entwurf für das neue Hochschulgesetz wurde heute vorgestellt. „Die Hochschullandschaft hierzulande wird modernisiert. Es wird für junge Menschen attraktiv gemacht, in Sachsen-Anhalt zu studieren und im Anschluss hier zu bleiben. Das Land wird insgesamt damit gestärkt“, sagt Cornelia Lüddemann (Foto), Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

„Nach langem Hin und Her konnten wir gute Lösungen für die noch offenen Streitpunkte finden“, so Lüddemann. „Für die Studierenden haben wir zahlreiche Verbesserungen erreicht. Wir stärken das selbstbestimmte Studieren: Es gibt keine einschränkenden Bedingungen mehr, um in Teilzeit zu studieren und die Regelung zur krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit für Studierende wird vereinheitlicht. Außerdem wird die Zulassung für ein Studium nicht mehr nur an die Schulnoten und das Abitur geknüpft. Berufserfahrung und eine Aufnahmeprüfung sollen den Weg ins Studium ebnen.“

Außerdem werden die Langzeitstudiengebühren abgeschafft. „Endlich werden diese unsinnigen Gebühren ein Ende haben. Studierende, die während ihres Studiums arbeiten müssen, Kinder haben oder den Studiengang wechseln, können sich auf das Lernen konzentrieren. Die Zeiten des Studierens mit dem finanziellen Damoklesschwert sind endlich vorbei“, freut sich Olaf Meister, hochschulpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Weiterer Grund zur Freude sind auch die zukünftig besseren Bedingungen für Promovierende. Auf den letzten Metern wurde sich auf drei verschiedene Möglichkeiten zur Promotion für Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), also ehemaligen Fachhochschulen, geeinigt. Neben Kooperationsmöglichkeiten mit den zwei Universitäten im Land können nun auch forschungsstarke Fachrichtungen der HAWs das Promotionsrecht zugesprochen bekommen. Meister sieht dies als wichtigen Schritt um junge, ambitionierte und kluge Köpfe im Land zu halten und gleichzeitig die hohen wissenschaftlichen Ansprüche an eine Promotion sicherzustellen.

Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am Dienstag, 03. September, im Kabinett beschlossen und anschließend Ende September auf der Tagesordnung des Plenums sein.