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Sachsen-Anhalt-News: Änderung des Landesjagdgesetzes: Keine Bleimunition mehr an Gewässern

Dienstag, den 15. Dezember 2020

Bleimunition soll an Gewässern verboten werden. Dafür wurde heute eine Änderung des Landesjagdgesetzes in den Landtag eingebracht. „Bisher war das Verbot auf Vögel beschränkt. Es war immer noch erlaubt, Nutrias und Waschbären mit Bleischrot an Gewässern zu jagen. Dabei hat Blei als Umweltgift nichts in der Natur zu suchen“, sagt Dorothea Frederking (Foto), agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

„Besonders am Wasser lebende Vögel, wie Seeadler, vergiften sich mit Blei. In Europa sterben so Millionen Vögel. Bei mit Bleipartikel belastetem Wildfleisch werden auch Menschen durch den Verzehr gefährdet.“

„Alternativen zur weichen Bleimunition gibt es genug. Die Hochschule Eberswalde hat 2014 nachgewiesen, dass vor allem die Konstruktion der Munition für die Wirkung entscheidend ist und nicht das Material. Ich begrüße außerdem, dass der nächste Schritt zur Verbannung der gefährlichen Bleimunition von der Europäische Union kommen wird. EU-Kommission und Parlament haben bereits beschlossen, dass der Gebrauch von Bleimunition an Feuchtgebieten ab 2022 eine Straftat ist. Dazu zählen nicht nur Gewässer, sondern zum Beispiel auch Moor- und Sumpfgebiete. Das ist noch wesentlich weitgehender als unsere Regelung und wird positive Auswirkungen auf die Umwelt, die Tiere und die Menschen haben.“