Dienstag, den 8. Dezember 2020
Das Landesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass der Landtag durch die Ablehnung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der AfD-Fraktion, die Oppositionsrechte von 22 Parlamentarierinnen und Parlamentariern nicht verletzt hat. Dazu erklärt Sebastian Striegel (Foto), Parlamentarischer Geschäftsführer der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Das Verfassungsgericht des Landes ist der Auffassung einer Mehrheit des Landtags gefolgt. Der Landtag musste den Antrag der AfD auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ablehnen, weil dieser einen verfassungswidrigen Versuch darstellte, über die Kompetenzen des Landtages hinaus tätig zu werden.
Die Versuche der AfD als Inquisition aus dem Landtag heraus unbescholtene Bürgerinnen und Bürger zu verfolgen und die Zivilgesellschaft zu diffamieren, wurden rechtmäßig durch LINKE, SPD und GRÜNE gestoppt.“