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1. FCM News: Ticketrückabwicklung in vollem Gange – Rückabwicklung Auswärtstickets möglich

Dienstag, den 7. Juli 2020

Was uns zusammenschweißt! Wir haben die Saison in der 3. Liga 2019/2020 mit dem Erreichen des Klassenerhalts sportlich beendet. Dabei mussten die Partien nach Restart ab Juni ohne Beteiligung der Clubfans ausgetragen werden. Entsprechend räumen wir den betroffenen Ticketinhabern seit 18.06.2020 die Möglichkeit ein, den Ticketing-Rückabwicklungsprozess zu nutzen.

Bis zum 30.06.2020 sind bereits 65% der Dauerkarteninhaber und 50% der Tageskarteninhaber aktiv geworden und haben somit unseren 1. FC Magdeburg unterstützt. Hierfür möchten wir uns ausdrücklich bedanken. Clubfans, welche bis 30.06.2020 aktiv geworden sind und auf eine Rückerstattung verzichtet haben, erhalten noch im Juli ein Dankeschön-Paket von uns.

Beantragte Rückerstattungen werden per Überweisung in diesen Tagen ausgezahlt. Der nächste Abrechnungszeitpunkt ist für den 31.07.2020 vorgesehen.

Nur eine aktive Zustimmung zum Verzicht oder eine in Anspruchnahme der Rückerstattung schafft dabei für den 1. FC Magdeburg Klarheit. Deshalb ist die gesamte FCM-Familie dazu aufgerufen, zu helfen. 

Alle Informationen sowie die jeweiligen Ticketing-Prozesse finden sich unter folgendem Link: 
https://1.fc-magdeburg.de/tickets/rueckerstattung/einleitung 

Rückabwicklung bereits erworbener Auswärtstickets

In Absprache mit dem F.C. Hansa Rostock und dem FC Würzburger Kickers werden wir die Rückabwicklung für unsere Clubfans durchführen. Hierfür ist die Einsendung der originalen Tickets inkl. eines vollständig ausgefüllten Rücksendeformulars der jeweiligen Partie erforderlich.

Ab kommenden Donnerstag, 09.07.2020 können die Tickets inkl. des vollständig ausgefüllten Formulars an den 1. FC Magdeburg übersendet werden oder im „FCMtotal - Der Fanladen“, Otto-von-Guericke-Straße 88 in Magdeburg abgegeben werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Verzicht auf eine Rückerstattung unserem Club zu Gute kommt.

Hinweis: Die originalen Tickets werden als Abrechnungsgrundlage für den gastgebenden Verein benötigt – unabhängig davon, ob Clubfans eine Rückerstattung in Anspruch nehmen möchten, oder nicht.