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Magdeburg-News: Kommunale Strandbäder öffnen an diesem Samstag / Coronaregeln müssen beachtet werden

Mittwoch, den 12. Mai 2021

An diesem Samstag, 15. Mai, um 10.00 Uhr eröffnen die Strandbäder Barleber See und Neustädter See die Freibadsaison. Am 21. Mai um 10.00 Uhr gehen dann auch für alle Badegäste, Wasserhungrige und Erholungssuchende das Erich-Rademacher-Bad und das Freibad Süd an den Start. Das Carl-Miller-Bad öffnet am 27. Mai ebenfalls um 10.00 Uhr.
 
Aufgrund der 12. Eindämmungsverordnung des Landes zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus und zu den damit verbundenen Abstandsregelungen können die Strand- und Freibäder nur mit Auflagen und einer reduzierten Gästezahl betrieben werden.
 
Zugang erhalten nur jene Personen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können (PCR oder PoC-Antigen-Schnelltest), das nicht älter als 24 Stunden ist. Zudem erhalten auf Nachweis auch jene Personen Zugang, die seit mindestens 2 Wochen vollständig geimpft sind oder eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes vorweisen können, dass sie in den vergangenen 6 Monaten von einer Corona-Erkrankung genesen sind. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.
 
An der Kasse 1 des Strandbades Barleber See und an der Kasse 2 des Strandbades Neustädter See kann ein mitgebrachter Selbsttest vor Ort unter Beobachtung von Mitarbeitenden der Strandbäder selbst durchgeführt werden. Wenn dieser negativ ausfällt, kann ebenfalls Zugang gewährt werden.
 
Ebenfalls anders als noch in der Vorjahressaison müssen von allen Personen, die nach der Verordnung erforderlichen Daten zum Zwecke einer evtl. Kontaktnachverfolgung erfasst werden. Das sind Vor- und Familienname, Adresse, Telefonnummer und der konkrete Zeitraum des Aufenthalts im Strand- oder Freibad.
 
Um diese Auflagen aus der Landesverordnung umzusetzen, werden an den Kassenzugängen zu den Frei- und Strandbädern Stationen mit Sicherheitspersonal eingerichtet. Am Strandbad Neustädter See öffnen alle 3 Kassenbereiche und auch alle Rettungstürme sind besetzt. Am Strandbad Barleber See öffnen nur die Kassen 1 und 2. Die Kasse 3 und der Rettungsturm 3 werden noch nicht betrieben. Es wird um Beachtung gebeten, dass nicht nur der Eingang, sondern auch der Ausgang über die Kassenbereiche registriert werden muss, da auch die Aufenthaltsdauer für die Nachverfolgung erfasst werden muss.
 
Auch Anlieger des Strandbades Barleber See, insbesondere die Nutzer des unmittelbar angrenzenden Campingplatzes, können ausschließlich die Kassen 1 und 2 mit den entsprechend notwendigen Nachweisen nutzen.
 
Um einen reibungslosen Zugang zu den Strand- und Freibädern gewährleisten zu können, empfiehlt die Landeshauptstadt die Nutzung der Luca-App. Dafür ist die vorherige Registrierung in der App notwendig, damit vor Ort durch das Sicherheitspersonal nur der QR-Code eingelesen werden muss. Beim Verlassen des Bades sollten sich die App-Nutzer im eigenen Interesse über die App ausloggen.

Alternativ können die nach der Verordnung erforderlichen Daten auch auf einem Erfassungsbogen, der vor Ort ausgefüllt wird, hinterlegt werden. Außerdem müssen der Personalausweis oder Reisepass und die genannten Nachweise mitgeführt werden.
 
Für alle Strand und Freibäder gelten wie im vergangenen Jahr im Rahmen der Umsetzung des Hygienekonzeptes Höchstgrenzen für die gleichzeitige Anwesenheit von Badegästen: im Naherholungszentrum Barleber See maximal 3.000 Personen, im Naherholungszentrum Neustädter See höchstens 900 Menschen am Haupt- und Kinderstrand sowie 750 am FKK-Strand, im Carl-Miller-Bad nicht mehr als 300 Badegäste sowie im Freibad Süd maximal 600 und im Erich-Rademacher-Bad höchstens 950 Personen.
 
In den beiden Strandbädern werden Tageskarten ausgereicht. Die Preise gelten entsprechend der Entgeltordnung unverändert analog der Vorjahre.
 
Die drei Freibäder öffnen auf Grund der Besuchergrenzen täglich jeweils in zwei Blöcken: von 10.00 bis 14.00 Uhr (letzter Einlass 13.00 Uhr) und von 15.00 bis 19.00 Uhr (letzter Einlass 18.00 Uhr). Bei hochsommerlichen Temperaturen kann der 2. Block auf 20.00 Uhr verlängert werden. Zwischen 14.00 und 15.00 Uhr gibt es eine Zwischenreinigung.
 
Da in den Freibädern keine Tagesnutzung erfolgt, zahlen alle Gäste an der Kasse das laut Entgeltordnung festgeschriebene Entgelt für das Feierabendticket. Konkret beträgt der Preis somit in den Freibädern 2,00 statt 3,50 Euro. Kinder und Schwerbeschädigte zahlen 1,00 statt 1,50 Euro, Schüler*innen Ü18, Senior*innen usw. 1,50 statt 2,50 Euro. Mit der Otto-City-Card kostet der Eintritt 1,00 statt 1,50 Euro.
 
Eine Vorreservierung ist in allen Bädern nicht erforderlich. In allen Frei- und Strandbädern gelten die Hygienevorschriften entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und die Pflicht, im Kassen- und Eingangsbereich sowie in allen geschlossenen Räumen (Toiletten) einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2 oder medizinische Maske) zu tragen.
 
Information für Jahreskarteninhaber

Jahreskarteninhaber, die aufgrund des wiederholten Lockdowns erneut eine Verlängerung der Gültigkeit ihrer Jahreskarte mit Beginn der Freibadsaison beantragen möchten, werden darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung zum jetzigen Zeitpunkt dazu führt, dass die Gültigkeit sich ausschließlich auf Frei- und Strandbäder erstreckt, da Schwimmhallen bis auf Weiteres aus gesetzlichen Gründen für die Öffentlichkeit geschlossen sind.
 
Wer vorrangig als Jahreskarteninhaber die Schwimmhallen nutzt, sollte somit eine Verlängerung der Jahreskarte erst beantragen, wenn die Schwimmhallen wieder für die Öffentlichkeit nutzbar sind. In diesem Fall beginnt die Verlängerung erst mit dem Zeitpunkt, an dem die Schwimmhallen auch wieder für die Bevölkerung öffnen dürfen.

Symbolfoto/pixabay