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Reise-News: Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Dienstag, den 29. September 2020

Die Ausbreitung von COVID-19 führt auch in Frankreich weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. 

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Île-de-France, Provence-Alpes-Côte-d’Azur, Auvergne-Rhône-Alpes, Occitanie, Nouvelle-Aquitaine, Hauts-de-France, Centre-Val-de-Loire, Normandie, Bretagne sowie Corse (Korsika) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.

Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guyana, St. Martin, Guadeloupe und La Réunion wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.

Beschränkungen im Land

Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen.

Als Folge einer neuen COVID-19-bezogenen Klassifizierung sind seit 28. September 2020 in den Städten Marseille und Aix-en-Provence sowie im Überseegebiet Guadeloupe alle Gaststätten für zunächst zwei Wochen geschlossen.

Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit noch geschlossen.

Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.

Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal zusätzliche Beschränkungen oder Schließungen angeordnet werden. Dies ist angesichts derzeit hoher Verbreitungszahlen für Marseille (Bouches-du-Rhône), Bordeaux (Gironde) und Guadeloupe der Fall. Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen sind geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich.

Landesweit dürfen bis auf weiteres grundsätzlich keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.