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Magdeburg / ST: Grundrecht auf Familie muss gewahrt werden – Familiennachzug stärkt Integration

Magdeburg. Anlässlich des 28. Jahrestages der Kinderrechtskonvention betont die Integrationsbeauftragte der Landesregierung Susi Möbbeck (Foto):

„Kinder brauchen ihre Familie. Wer sich täglich Sorgen um seine Angehörigen machen muss, kann sich nur mit halbem Herzen der Integration in Deutschland widmen. Im Sinne des Kindeswohls sollten wir die Diskussion um den Familiennachzug versachlichen.“

Artikel 6 des Grundgesetzes misst der Familie einen besonderen Schutz zu. Die UN-Kinderrechtskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention bekräftigen diesen besonderen Schutzstatus.

„Es ist nicht zu ertragen, wenn Flüchtlingskinder nicht nur ohne ihre Eltern bei uns leben müssen, sondern auch um Leib und Leben ihrer Familien z.B. in Syrien bangen müssen. Gerade in diesen Fällen müssen wir schnelle Lösungen für eine Familienzusammenführung finden, damit das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens gewahrt bleibt“, so die Integrationsbeauftragte.

Nachgeholt werden darf in erster Linie nur die Kernfamilie. Das sind Eltern, eigene Kinder sowie Ehe- und Lebenspartner. Entferntere Familienangehörige können lediglich unter engen Voraussetzungen nachziehen.

Angesichts der Debatte um die Anzahl der Familienzusammenführungen plädiert die Integrationsbeauftragte für mehr Sachlichkeit: „Das Schicksal von Menschen, die bereits durch ihre Fluchterfahrung und die notwendige Neuorientierung vor großen Herausforderungen stehen, darf kein Spielball politischer Schaukämpfe werden.“

Aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht hervor, dass bundesweit ca. 150.000 bis 180.000 Personen berechtigt sein könnten ihre Familien nachzuholen. Ausgehend von einer Gesamtgröße der derzeit in Sachsen-Anhalt lebenden 5.160 Schutzsuchenden mit einem subsidiären Schutzstatus und unter Berücksichtigung der rund 1.200 unbegleiteten Minderjährige unter 18 Jahren, kann in Sachsen-Anhalt mit ca. 2.000 nachzugsberechtigten Personen gerechnet werden.

Nur ein Teil der Schutzsuchenden kam ohne Kernfamilie in Deutschland an. Die meisten jungen Männer haben noch keine Familie gegründet. Weniger als die Hälfte ist bereits verheiratet bzw. hat minderjährige Kinder. Nur jeder dritte verheiratete Schutzsuchende hat einen Ehepartner zurückgelassen. Etwa ebenso viele Schutzsuchende haben ein oder mehrere minderjährige Kinder, so die Forscher des IAB. Zudem ist davon auszugehen, dass nicht alle Nachzugsberechtigten die Möglichkeit des Familiennachzugs nutzen werden. So nahmen 2015 und 2016 von ca. 255.000 Nachzugsberechtigten weniger als 90.000 von diesem Recht Gebrauch.

Wer Integrationsbereitschaft fordert, muss die Voraussetzungen dafür schaffen. Geflüchtete, die ihre Familien in Sicherheit wissen und nachholen, können sich besser auf Ausbildung und Arbeit konzentrieren und ihre Lebensperspektive in Deutschland suchen. „Integrationspolitisch betrachtet bedeutet Familiennachzug keine Belastung, sondern ist ein Motor der Integration“, so Integrationsbeauftragte Susi Möbbeck.