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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: FDP will Spitzen-Azubis fördern

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 25. September 2019

  1. FDP will Spitzen-Azubis fördern
  2. Gesetzentwurf zum Strukturwandel
  3. Gesetzentwurf zu ungeregeltem Brexit
  4. Islamfeindliche Straftaten
  5. Umsetzung des Deutschland-Takts
  6. Auswirkungen von Fahrverboten erfragt
  7. Personalbedarf beim Eisenbahn-Bundesamt


01. FDP will Spitzen-Azubis fördern

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung bleibt aus Sicht der FDP-Fraktion auch in der Begabtenförderung mehr Wunsch als Wirklichkeit, Talente aus der beruflichen Bildung hätten bisher keinen Zugang zu diesen Förderprogrammen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/13460), in dem gefordert wird, auch Teilnehmern der beruflichen Bildung einen Zugang zu Stipendien der Begabtenförderungswerke eröffnen.

Danach sollen Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke aus der beruflichen Aus- und Weiterbildung - ebenso wie talentierte Studentinnen und Studenten - eine finanzielle Förderung in Höhe von 300 Euro pro Monat erhalten. So sollen sie bei der Anschaffung von Lern- und Hilfsmitteln sowie bei der Teilnahme an ausbildungsbezogenen Vorhaben wie Sprachkursen oder Fachtagungen unterstützt werden.

Von besonderer Bedeutung ist nach Ansicht der FDP die Öffnung der ideellen Förderung. Um einen gemeinsamen Raum für den Erfahrungsaustausch weit über den eigenen Horizont der jeweiligen akademischen oder beruflichen Ausbildung hinaus zu schaffen, sollen alle Angebote zukünftig Talenten der beruflichen Bildung und Studenten gleichermaßen offenstehen. Heterogene Fördergruppen böten vielfältige neue Ansätze für gemeinsame Debatten und erweiterten den Erfahrungshorizont für alle Beteiligten. Besonders erfolgreich gelinge eine Öffnung der Begabtenförderung, wenn Stipendiaten aus der akademischen und beruflichen Bildung gemeinsam an denselben Programmen, Seminaren und Exkursionen teilnehmen würden.

Über den individuellen Mehrwert für die geförderten Personen hinaus schaffe die Erweiterung der Zielgruppe einen Mehrwert für die Begabtenförderung insgesamt. Die Begabtenförderungswerke sollen frei über eine Öffnung und damit verbundene Auswahlverfahren und Angebote entscheiden können. Zusätzliche Mittel sollen den Begabtenförderungswerken zufließen, sofern sie ihre Stipendienprogramme für einen ersten Zielanteil von mindestens zehn Prozent Teilnehmer aus dem Bereich der beruflichen Bildung öffnen. Langfristig sollen ein Prozent aller Menschen in beruflicher Aus- und Weiterbildung eine Förderung durch ein Begabtenförderungswerk erhalten. Die Finanzierung der Förderung begabter Studenten soll durch das zusätzliche Förderengagement bei den Begabtenförderungswerken nicht eingeschränkt werden. Die Finanzierung soll aus einer Umwidmung der Mittel zur Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens erfolgen.

Die Öffnung der Begabtenförderprogramme steigert nach Ansicht der FDP die Attraktivität der beruflichen Bildung. So wollen die Liberalen die Stellung der Berufsausbildung als gleichwertige Säule neben der akademischen Bildung etablieren. Die Abgeordneten erhoffen sich, dass die Öffnung der Förderungswerke eine Strahlkraft ins gesamte Bildungssystem und in die Gesellschaft entfaltet. Berufliche und akademische Bildung sollen bereits in der Schule als gleichwertige Alternativen wahrgenommen werden, in denen besondere Begabungen gleichermaßen anerkannt und gesellschaftlich honoriert werden. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) soll neben den 13 Begabtenförderungswerken und dem Deutschlandstipendium weiter bestehen bleiben und gestärkt werden.

Zum Vergleich: Für akademische Talente gibt es in Deutschland neben dem Deutschlandstipendium 13 Begabtenförderungswerke. Geförderte Studierende erhalten eine finanzielle Unterstützung, die der Anschaffung von Lernmitteln und der Teilnahme an Bildungsprogrammen dient. Darüber hinaus erhalten sie Zugang zu einem persönlichen Netzwerk, von dem sie möglicherweise ein Leben lang profitieren. In Seminar- und Schulungsangeboten würden ihnen zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die ihren persönlichen Horizont erweitern, das vernetzte Denken stärken und eine aktive Teilnahme an zivilgesellschaftlichen Prozessen fördern.



02. Gesetzentwurf zum Strukturwandel

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Strukturstärkungsgesetz (19/13398) vorgelegt, mit dem der Kohleausstieg in den betroffenen Regionen erfolgreich bewältigt werden soll. Damit würden die strukturpolitischen Vorschläge der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" aufgegriffen und in ein umfassendes Förder- und Ausgabengesetz gegossen, erklärt die Bundesregierung. Es schaffe einen verbindlichen Rechtsrahmen für die "strukturpolitische Unterstützung der Regionen, insbesondere durch die Gewährung finanzieller Hilfe für Investitionen und weitere Maßnahmen bis 2038". Der Entwurf soll von einem Gesetz zum Ausstieg aus der Kohleverstromung flankiert werden.

Das vorgelegte Mantelgesetz besteht aus dem Stammgesetz "Investitionsgesetz Kohleregionen" und weiteren gesetzlichen Änderungen. Im Kern geht es um Finanzhilfen für Investitionen der betroffenen Länder, außerdem um Hilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt. Die im Gesetzentwurf genannten Maßnahmen umfassen ein Volumen von bis zu 40 Milliarden Euro für den Zeitraum bis 2038.



03. Gesetzentwurf zu ungeregeltem Brexit

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Bei einem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ohne Inkrafttreten des zwischen beiden Seiten verhandelten Austrittsabkommens sollen alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen, die sich zu diesem Zeitpunkt "freizügigkeitsberechtigt" im Bundesgebiet aufhalten, einen Aufenthaltstitel für ihren weiteren Verbleib in Deutschland erhalten können. Dazu soll das Aufenthaltsgesetz um eine Überleitungsregelung für den Aufenthalt des betroffenen Personenkreises ergänzt werden "für die Konstellationen, in denen die Betroffenen die freizügigkeitsrechtlichen, nicht aber die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen vollständig erfüllen", wie aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/13434) hervorgeht.

Danach sollen alle zum Zeitpunkt des Austritts freizügigkeitsberechtigt in Deutschland lebenden Briten auch dann Titel nach dem geltenden Aufenthaltsrecht erhalten können, "wenn lediglich die weniger strengen Voraussetzungen des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern" gegeben sind". Die Vorlage steht am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.



04. Islamfeindliche Straftaten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mit Stand vom 21. August 2019 sind dem Bundeskriminalamt im zweiten Quartal dieses Jahres insgesamt 165 politisch motivierte Straftaten mit dem Unterthema "Islamfeindlich" gemeldet worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/12981) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12505) weiter hervorgeht, wurden in diesem Zeitraum insgesamt vier Menschen bei Delikten mit dem Unterthema "Islamfeindlich" als verletzt gemeldet.

Zu den genannten 165 Delikten zählen der Vorlage zufolge unter anderem Körperverletzung, Beleidigung, Volksverhetzung, Sachbeschädigung sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die aufgeführten Fallzahlen haben vorläufigen Charakter und sind "durch Nach-/Änderungsmeldungen Veränderungen unterworfen", wie die Bundesregierung ferner ausführt.



05. Umsetzung des Deutschland-Takts

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Umsetzung des Deutschland-Takts und die Finanzierung der damit verbundenen Infrastrukturmaßnahmen erfolgen nach Angaben der Bundesregierung "im Rahmen der bestehenden rechtlichen Zuständigkeiten". Der Bund übernehme dabei eine koordinierende Rolle im Diskussions- und Abstimmungsprozess, heißt es in der Antwort der Regierung (19/12995) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/12508), die sich nach den "nächsten Umsetzungsschritten für den Deutschland-Takt 2030" erkundigt hatte. Die Gestaltung des Koordinations- und Zusammenarbeitsprozesses zum Deutschland-Takt werde derzeit weiterentwickelt, die erforderlichen Ausschreibungen würden vorbereitet, schreibt die Regierung. Daher könnten gegenwärtig noch keine Aussagen zu dem Finanzierungsvolumen gegeben werden.

Was die Abstimmung mit den Ländern angeht, so ist diese laut Bundesregierung im Vorfeld und während der Erarbeitung des zweiten Gutachterentwurfs zum Zielfahrplan erfolgt. "Derzeit erfolgt die wirtschaftliche und verkehrliche Bewertung der Angebotskonzeption durch die Gutachter des Bundes", heißt es in der Antwort. Nach Abschluss dieses Prozesses würden die Ergebnisse mit den Ländern und Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) erörtert. "Die Zuständigkeit für Planung, Organisation und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs liegt bei den Ländern", schreibt die Regierung.

Weiter heißt es in der Vorlage, im zweiten Gutachterentwurf des Zielfahrplans für den Deutschland-Takt würden für den Güterverkehr ausreichende Trassen bereitgestellt, "die ein Wachstum der Güterverkehrsleistung entsprechend der Verkehrsprognose 2030 ermöglichen". Darüber hinaus seien zusätzlich in großem Umfang sogenannte Flexibilitätstrassen eingeplant, die es den Güterverkehrsunternehmen ermöglichten, flexibel auf Auftragsspitzen und Betriebsstörungen zu reagieren.



06. Auswirkungen von Fahrverboten erfragt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion möchte von der Bundesregierung wissen, wie sie die Auswirkungen von Fahrverboten bewertet, die aufgrund von NO2-Grenzwertüberschreitungen erlassen wurden. In einer Kleinen Anfrage (19/13250) erkundigen sich die Abgeordneten außerdem nach Städten, denen nach Kenntnis der Bundesregierung Fahrverbote aufgrund von NO2-Grenzwertüberschreitungen drohen.



07. Personalbedarf beim Eisenbahn-Bundesamt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die Personalausstattung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) im Bereich Planfeststellung interessiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (19/13217) wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, ob die Bundesregierung ermittelt hat, welcher zusätzlicher Personalbedarf sich im Bereich Planfeststellung des EBA durch die vorgesehene Erhöhung der Mittel für die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV) ergibt. Gefragt wird auch, wie weit der Prozess der Zusammenführung der Funktionen "Planfeststellungsbehörde" und "Anhörungsbehörde" beim EBA gediehen ist.


Foto: Bundesregierung / Bergmann