veröffentlicht am 24. März 2026
Die geplante Reform der gesetzlichen Haftungsregeln für E-Scooter wird aus Sicht des Automobilclub von Deutschland (AvD) grundsätzlich begrüßt. Ziel der Bundesregierung ist es, bestehende Haftungslücken zu schließen und den Opferschutz im Straßenverkehr zu verbessern. Künftig sollen nicht nur Fahrer, sondern auch Halter beziehungsweise Anbieter von E-Scootern stärker in die Verantwortung genommen werden.
Kern der angedachten Gesetzesänderung ist die Einführung einer erweiterten Haftung. Bislang gelten für E-Scooter nicht dieselben strengen Haftungsregeln wie etwa für Pkw. Mit der sogenannten Gefährdungshaftung können zukünftig auch Anbieter ohne konkretes Verschulden für Schäden haftbar gemacht werden. Für Autofahrer und weitere durch E-Scooter geschädigte Verkehrsteilnehmer bedeutet dies eine spürbare Entlastung.
Fahrzeughalter hatten bislang die Beweispflicht und konnten so Schadensersatzansprüche nur schwer geltend machen, die durch unachtsam abgestellte oder umgestürzte E-Scooter verursacht wurden. Künftig dürfte sich diese Situation verbessern, da die Verantwortlichkeit klarer geregelt ist und nicht mehr primär zulasten unbeteiligter Dritter geht. Dies bedeutet, dass Geschädigte perspektivisch nicht mehr pauschal für solche Schäden aufkommen müssen, sondern die Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden können.
Unfallstatistik mit E-Scootern steigend
Die Reform erfolgt vor dem Hintergrund deutlich steigender Unfallzahlen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2024 bundesweit 11.944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden registriert. Das entspricht einem Anstieg um 26,7 % gegenüber dem Vorjahr. Bei knapp 8.000 dieser Unfälle waren weitere Verkehrsteilnehmer beteiligt. Mehr als 50 Prozent der verunglückten E-Scooter-Fahrer verletzten sich bei Zusammenstößen mit Pkw. Spezifische bundesweite Zahlen zu Unfällen mit umgefallenen oder abgestellten E-Scootern werden bislang jedoch nicht gesondert statistisch erfasst. Fachleute gehen allerdings davon aus, dass insbesondere falsch abgestellte Roller ein wachsendes Sicherheitsrisiko darstellen, auch weil sie häufig nicht direkt wahrnehmbar sind.
„Besonders E-Scooter von Sharing-Anbietern sind häufiger in Unfälle verwickelt“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Es dürfe nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist. Der AvD hat stets die Interessen aller am Verkehr Beteiligten im Blick und plädiert daher für mehr Sicherheit und ein faires Miteinander auf Deutschlands Straßen. Gegenseitige Rücksichtnahme und klare Regeln sind die Basis dafür.
Fairness und gegenseitige Rücksichtnahme
AvD Präsident Lutz Leif Linden: „Die geplante Neuregelung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit im Straßenverkehr. Wer ein Fahrzeug in den Verkehr bringt, muss Verantwortung für mögliche Schäden übernehmen, unabhängig davon, ob es Eigentum oder ein Sharing-Modell ist. Gleichzeitig werden durch die geplante Gesetzesänderung unbeteiligte Verkehrsteilnehmer, insbesondere Autofahrer, endlich entlastet!“
Insgesamt ist die Reform geeignet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Entscheidend wird nun sein, dass die neuen Regeln konsequent umgesetzt und durch klare Vorgaben für Betrieb, Abstellen und Kontrolle von E-Scootern ergänzt werden.
AvD – Der Automobilclub. Seit über 125 Jahren.
Mit über 125 Jahren Geschichte ist der Automobilclub von Deutschland (AvD) einer der traditionsreichsten und zugleich vielseitigsten Mobilitätsdienstleister des Landes. Seit seiner Gründung im Jahr 1899 setzt sich der AvD für die Interessen einer mobilen Gesellschaft ein und hat die Entwicklung des Automobils von Beginn an aktiv mitgestaltet. Bereits 1904 gehörte der AvD zu den Gründern der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) in Frankfurt und war Mitinitiator der AIACR (Association Internationale des Automobile Clubs Reconnus), aus der später der Weltautomobilverband FIA hervorging. Meilensteine wie die Einführung der ersten Kfz-Versicherung ab 1918 oder die ab 1924 ausgestellte „Bestallungsurkunde für Kraftfahrer“ als Vorläufer des heutigen Führerscheins unterstreichen die Pionierrolle des Clubs.
Auch im Motorsport steht der AvD seit jeher für Kompetenz und Engagement: So organisierte der Club bereits 1926 den ersten Großen Preis von Deutschland auf der legendären AVUS-Rennstrecke in Berlin. Heute verbindet der AvD seine motorsportliche Tradition mit modernen Formaten wie der seit 2022 ausgetragenen AvD Drift-Championship, die vor allem bei jüngeren Motorsportfans wachsende Aufmerksamkeit genießt. Als seit jeher kompetentem Ratgeber für Autofahrer führt der AvD seit 2025 wieder eigene, neutrale Reifentests durch und bietet damit praxisnahe Orientierung für fundierte Kaufentscheidungen. Mit rund 1,5 Millionen Mitgliedern und Kunden bietet der Club ein umfassendes Leistungsspektrum: von der weltweiten Pannenhilfe mit eigener 24/7-Notrufzentrale über internationalen Fahrzeug- und Reiseschutz bis hin zu maßgeschneiderten Versicherungsangeboten. Damit steht der AvD für sichere, zeitgemäße und ganzheitliche Mobilität.
Text / Foto: Automobilclub von Deutschland (AvD)