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Reise-News: Coronavirus / Tschechische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 6. Juni 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Tschechischen Republik weiterhin zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und vereinzelten Einreisesperren. 

Tschechien hat in Bezug auf Deutschland sowie Österreich, Ungarn und die Slowakei die Reisebeschränkungen aufgehoben. 

Die Einreise von Tschechen oder Ausländern mit nachgewiesenem Aufenthalt in Tschechien aus diesen vier Ländern sowie die Einreise von Deutschen, Österreichern, Ungarn und Slowaken und EU-Staatsangehörigen mit nachgewiesenem Aufenthalt in Deutschland, Österreich, Ungarn und der Slowakei über die Grenzen zu diesen Staaten ist ohne Angabe von Gründen und ohne das Erfordernis eines negativen COVID-19-PCR-Tests möglich.

Für Einreisen aus allen weiteren Ländern gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Über zahlreiche Sonderregelungen zur Einreise von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in diesen Ländern, informiert das Tschechische Innenministerium.

Nur deutsche Staatsangehörige, die aus einem anderen Land als Deutschland, Österreich, Ungarn oder der Slowakei oder auf dem Land- oder Luftweg einreisen, benötigen für den Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik bei Einreise das Doppel einer Verbalnote der deutschen Botschaft. Die Note muss beim tschechischen Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise eingereicht werden. Die Durchreise muss dann innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests ist damit nicht erforderlich. Nähere Informationen hierzu erteilt die Deutsche Botschaft auf ihrer Internetseite https://prag.diplo.de/cz-de/aktuelles/-/2331726

Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland, Österreich und der Slowakei sind wieder alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Der grenzüberschreitende Bus- und Bahnverkehr zu diesen Ländern ist wieder möglich. Das Tschechische Innenministerium informiert über die zu Polen geöffneten Grenzübergangsstellen.

Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn / Turany, Karlsbad, Ostrava / Mošnov, Pardubice, Prag / Ruzyne und Prag / Kbely geöffnet.

Das Tragen eines Mundschutzes ist außerhalb der eigenen Wohnung nur noch in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und dort, wo der Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, Pflicht. Restaurants, Hotels, Museen und Sehenswürdigkeiten sind mit Einschränkungen hinsichtlich Belegungs- und Besucherzahlen geöffnet. Bei Betreten müssen die Hände mit bereitgestellten Hygienemitteln desinfiziert werden.