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Corona-Hilfen: 3,1 Millionen Euro für Kulturvereine in Sachsen-Anhalt

Montag, den 20. September 2021

Die Landesregierung unterstützt mit rund 3,1 Millionen Euro die Kulturvereine in Sachsen-Anhalt. Mit den in der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Kulturvereine im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie“ veröffentlichten Maßnahmen soll der Fortbestand der Kulturvereine im Land gesichert werden.

Dazu erklärte heute Staats- und Kulturminister Rainer Robra (Foto): „Mit unserem Hilfsprogramm greifen wir den Kulturvereinen unter die Arme, die infolge der Pandemie in existenzbedrohende Zahlungsschwierigkeiten geraten sind und bestehende Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Dadurch soll ihr verdienstvolles ehrenamtliches Wirken in vielen Bereichen des gesellschaftlichen und regionalen Lebens weiter gewährleistet werden.“

Die finanzielle Unterstützung kann ab sofort bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) beantragt werden. Die Hilfsmaßnahmen für die Kulturvereine erfolgen als Liquiditätspauschale oder als erweiterte Liquiditätshilfe:

Die Liquiditätspauschale beinhaltet einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Die Antragsfrist für die Pauschale endet am 30. Juni 2022.

Die erweiterte Liquiditätshilfe wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Festbetrages gewährt. Sie gilt für Bedarfe über 1.000 Euro und beträgt grundsätzlich maximal 10.000 Euro. Anträge für diese Hilfe müssen bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Die beiden Maßnahmen schließen einander aus. Die in der Richtlinie beschriebenen „Billigkeitsleistungen“ sind finanzielle Leistungen des Landes, auf die kein Anspruch besteht, die aber aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder zur Milderung von Schäden und Nachteilen gewährt werden können.

Antragsberechtigt sind Kulturvereine, die

-  als gemeinnützig anerkannt sind,

-  ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und

-  bei denen in Folge der Corona-Pandemie vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten bestehen.
 
Sofern die Vereine von anderen Förderangeboten profitieren, sind diese zu nutzen. Die erlassene Billigkeitsleistung ist nachrangig zu anderen Hilfen. Die Unterstützungsleistungen werden auf Antrag gewährt, hierbei müssen die Antragsteller ihre konkrete Ausgangssituation kurz darlegen (Liquiditätspauschale) sowie mit Unterlagen belegen (erweiterte Liquiditätshilfe).

Die Antragsunterlagen sind per Post an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), Domplatz 13, 39104 Magdeburg zu übersenden.