Mittwoch, den 27. Januar 2021
Mit Verordnung vom 26. Januar 2021 hat das belgische Innenministerium vom 27. Januar bis 1. März 2021 nicht-essentielle Reisen nach Belgien und von Belgien ins Ausland verboten.
Nur notwendige Reisen sind zugelassen. Hierunter fallen für Personen aus der EU berufliche Reisen, Reisen zum Besuch des/der nicht im gleichen Haushalt lebenden Partners/Partnerin und gemeinsamer Kinder oder aus anderen wichtigen familiären Gründen, Reisen aus medizinischen Gründen, Fahrten im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs und Transitfahrten durch Belgien.