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Sachsen-Anhalt-News: SPD-Fraktion zum Rundfunkfinanzierungs-staatsvertrag: „Die CDU muss ihren Dissens intern klären“

Samstag, den 2. Mai 2020

Zu Medienberichten über die geplante Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags erklärt die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Katja Pähle (Foto):

„Für die SPD-Fraktion steht das Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk außer Frage. Wir ,zögern‘ deshalb auch nicht, sondern wir waren und sind an einer Verständigung unter den Koalitionsfraktionen interessiert. Die CDU-Landtagsfraktion hat mit ihrer einseitigen Vorfestlegung eine Lösung jedoch nicht einfacher gemacht.

Auch wir haben uns immer dafür ausgesprochen, Möglichkeiten zur Kostenersparnis bei den Sendern auszuschöpfen. Gleichwohl hat auch die Staatskanzlei vor dem Beschluss der Landesregierung vom 31. März 2020 zur Unterrichtung des Landtages über die beabsichtigte Unterzeichnung des Staatsvertrages darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Länder nur in engen Grenzen und in begründeten Ausnahmefällen von der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten abweichen können und dass Gründe dafür nicht ersichtlich sind.

Grundlage der Beratungen ist aus unserer Sicht der Beschluss der gemeinsam getragenen Landesregierung. Der offenkundige Dissens zwischen der CDU-Landtagsfraktion und der federführenden, CDU-geführten Staatskanzlei sollte zunächst CDU-intern geklärt werden.

Der Landtag kann in der Juni-Sitzung vor Unterzeichnung des Änderungsstaatsvertrags eine Stellungnahme abgeben. Eine mehrheitsfähige Beschlussvorlage für eine solche Stellungnahme kann nur durch eine Verständigung der Koalitionsfraktionen zustande kommen.“