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Wirtschaftsrat unterstützt Bürokratieentlastungsgesetz der Bundesregierung

Mittwoch, den 18. September 2019

Wolfgang Steiger: Jetzt muss ein viertes Paket folgen, das die Entlastungsvorschläge aus Altmaiers Mittelstandsstrategie umsetzt

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. unterstützt das heute vom Bundeskabinett verabschiedete dritte Bürokratieentlastungsgesetz. Darin werden wesentliche Forderungen des Wirtschaftsrates aufgegriffen. „Mit einem Entlastungsvolumen für die Betriebe von einer Milliarde Euro ist es wirkungsvoller als die beiden vorherigen Bürokratieentlastungsgesetze zusammengenommen und enthält alle Maßnahmen zum Bürokratieabbau, die aktuell mit der SPD umsetzbar sind“, erklärt Generalsekretär Wolfgang Steiger (Foto). „Gleichwohl haben gerade die SPD-Minister für Finanzen, Olaf Scholz, sowie Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, zentrale Vorschläge zur Entlastung deutscher Unternehmen von unnötiger Bürokratie blockiert.“

So sind an der SPD beispielsweise gescheitert:

•    Die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen im Steuer- und Handelsrecht von zehn auf acht
     Jahre,
•    Eine Lockerung der Aufzeichnungspflichten zum gesetzlichen Mindestlohn,
•    Anstrengungen zur Entschärfung der bürokratischen A1-Bescheinigung für die europäische
      Entsendung von Arbeitnehmern.

„Alle diese Punkte sind in der Mittelstandsstrategie von Bundeswirtschaftsminister Altmaier enthalten, wurden jedoch von den Sozialdemokraten torpediert“, kritisiert Wolfgang Steiger. „Umso dringender muss dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz ein viertes folgen, das diese Entlastungsmaßnahmen umsetzt.“

Bis dahin ist die Bundesregierung aufgerufen, die enormen bürokratischen Belastungen durch die A1-Bescheinigung durch Initiativen auf europäischer Ebene und in bilateralen Verhandlungen mit Staaten wie Frankeich, den Niederlanden, Österreich oder der Schweiz zu entschärfen: Die A1-Bescheinigung ist dazu gedacht, Sozialdumping durch nicht versicherte ausländische Arbeitnehmer zu verhindern, nicht jedoch, die rechtstreuen deutschen Unternehmen zu bestrafen, die mir ihren Arbeitnehmern beispielsweise in Frankreich Geschäfte machen. „Die Bundesregierung muss deshalb dringend mit unseren westlichen und südlichen Nachbarstaaten aushandeln, dass dort die A1-Bescheinigung ähnlich pragmatisch angewandt wird wie bei uns“, sagt Wolfgang Steiger.