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Strafverfahren beschleunigen ohne Abstriche bei der Qualität

Donnerstag, den 7. November 2019

Weitere Ermittlungsinstrumente und weniger Verschleppungsmöglichkeiten sorgen für schnellere Urteile

Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Reform zur Modernisierung der Strafverfahren beraten. Hierzu erklärt der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei (Foto):

„Wir wollen unseren Rechtsstaat weiter stärken. Wie in unserem Pakt für den Rechtsstaat vereinbart, braucht es neben den bereits beschlossenen 2.000 zusätzlichen Stellen für Richter und Staatsanwälte und 15.000 zusätzlichen Polizisten vor allem auch die entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Ganz zentral ist für uns, den Strafprozess zu modernisieren und die Strafverfahren zu beschleunigen, ohne zugleich Abstriche bei Qualität und Beschuldigtenrechten zu machen.

Dafür setzen wir bereits im Ermittlungsverfahren an, indem wir den Ermittlungsbehörden weitere Instrumente an die Hand gegeben.

Wir sorgen mit der Ausweitung der DNA-Analyse dafür, dass Ermittler den Täterkreis schneller eingrenzen können, weil ihr Instrumentenkasten um eine gute und geeignete Möglichkeit erweitert wird. Zukünftig darf die DNA-Analyse nicht nur für die Bestimmung von Abstammung und Geschlecht genutzt werden, sondern auch dafür, das Alter, die Haut-, die Augen- und die Haarfarbe des Spurenverursachers zu bestimmen.

Außerdem erweitern wir die Überwachung der Telekommunikation auf den Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls. Für die betroffenen Opfer macht es überhaupt keinen Unterschied, ob eine international tätige Bande diese Tat begeht oder ob es regional tätige Einzeltäter sind. Wir werden die bestehenden Beschränkungen in diesem Bereich beseitigen und das Handlungsspektrum der Behörden erweitern.

Damit setzen wir unseren erfolgreichen Weg zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls fort, den wir in der letzten Wahlperiode eingeschlagen haben, als wir den Wohnungseinbruchdiebstahl zu einem Verbrechenstatbestand gemacht haben. Der Erfolg gibt uns Recht: Waren es in Deutschland im Jahr 2015 noch 170.000 registrierte Wohnungseinbrüche, sank diese Zahl zuletzt auf 98.000 im Jahre 2018. Dies sind noch immer 98.000 Einbrüche zu viel, aber immerhin die geringste Zahl seit 20 Jahren. 

Für die Beschleunigung der Strafverfahren werden wir die Möglichkeit zur Verschleppung durch missbräuchliche vorgebrachte Besetzungsrügen, Befangenheitsanträge oder völlig abwegige Beweisanträge eindämmen. Dadurch werden Verfahren künftig schneller zum Abschluss kommen. Das ist wichtig für die Rechtsdurchsetzungskraft des Staates und das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat. Es ist schließlich nicht vermittelbar und akzeptabel, dass Straftäter wegen zu langer Verfahren immer wieder einen großzügigen Rabatt bekommen.“