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Althaldensleben: Video in sozialen Medien zieht Strafanzeige nach sich

Dienstag, den 3. September 2019

Nach einer Auseinandersetzung in Althaldensleben am vergangenen Sonntagabend wurde ein Video von diesem Sachverhalt in den sozialen Medien veröffentlicht. Darauf sind einige Personen zu sehen, die nicht in die Veröffentlichung des Bildmaterials eingewilligt haben. Dies stellt eine Verletzung der persönlichen Lebens- und Freiheitsgeheimnisse dar, die auf Antrag strafrechtlich verfolgt wird. Gegen die Urheber des Videomaterials wird nunmehr ermittelt.

Vorausgegangen war ein Klingelstreich von Kindern, der einen Streit von Erwachsenen nach sich zog. (Hintergrund)

Bei der Veröffentlichung von Bildmaterial in sozialen Medien gilt der § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes, der festlegt, dass unentgeltlich entstandene Fotos von Personen nur mit ihrer vorherigen Einwilligung veröffentlicht und verbreitet werden dürfen. Dies ist im „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ im Grundgesetz verankert. Natürlich gibt es auch Ausnahmen. So zum Beispiel, wenn die abgebildeten Personen nur „Beiwerk“ des Fotos und nicht das Ziel des Fotografen waren. Wenn sich an einer Sehenswürdigkeit Personen tummeln, dann müssen sie auch damit rechnen, dass sie dort auf Fotografien abgelichtet werden. In diesen Fällen liegt kein schützenswertes Recht am eigenen Bild vor.

Hintergrund

31.08.2019 gegen 19:52 Uhr 

Mehrere Kinder führten in Althaldensleben einen Klingelsturm durch.

Als sie bei mehreren Personen klingelten, wurde ein Kind von einem Bewohner erwischt und am Ohr sowie an den Haaren gezogen. Das 11-jährige irakische Kind lief nach Hause und erzählte das seinen Eltern. Diese waren erbost und zogen nun zur Wohnung des Bürgers um diesen zur Rede zu stellen. 

Um ihren Argumenten Nachdruck zu verleihen, führte einer der Familienmitglieder (18-jähriger Iraker) einen Teleskopschlagstock mit. Bei der nachfolgenden Auseinandersetzung wurde dem 18-jährigen Iraker der Schlagstock durch den 52- jährigen deutschen abgenommen und dieser damit geschlagen. Er erlitt dadurch zwei kleine Kopfplatzwunden. Erst durch die eingesetzten Polizeikräfte konnte die Ruhe und Ordnung wieder hergestellt werden. Der Teleskopschlagstock wurde sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Durch die Kriminalpolizei wurde gegen den 52-jährigen deutschen ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Gegen den 18-jährigen Iraker wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz und versuchter gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Symbolfoto/privat