Dienstag, den 5. November 2019
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Sanktionen
im Sozialgesetzbuch II (SGB II) und fordert vom Gesetzgeber, "die
bestehenden Regelungen aufzuheben und durch ein menschenwürdiges und
verfassungskonformes System zu ersetzen". Der ver.di-Vorsitzende
Frank Werneke (Foto) erklärte: "Das sogenanntes soziokulturelle
Existenzminimum darf im Hinblick auf das Sozialstaatsgebot und die
das Menschenrecht betreffenden unveränderlichen Artikel des
Grundgesetzes überhaupt nicht sanktioniert werden."
Sanktionen dürften unter anderem nicht zur Gefährdung oder gar zum
Verlust der Wohnung führen. Auch die besonders scharfen Sanktionen
für unter 25-jährige Personen müssten abschafft werden. Dies könne
eine Basis für eine nachhaltige Entschärfung des Sanktionsregimes
bilden, betonte Werneke.
Anlass der Urteilverkündung des BVerfG war die Frage, ob die
bestehenden Sanktionen, die bis zum vollständigen Entzug der
Leistungen einschließlich der Miete reichen können, verfassungsgemäß
sind.