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Foto Frank Werneke

ver.di-Vorsitzender zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Existenzminimum darf überhaupt nicht sanktioniert werden"

Dienstag, den 5. November 2019

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die 
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Sanktionen
im Sozialgesetzbuch II (SGB II) und fordert vom Gesetzgeber, "die 
bestehenden Regelungen aufzuheben und durch ein menschenwürdiges und 
verfassungskonformes System zu ersetzen". Der ver.di-Vorsitzende 
Frank Werneke (Foto) erklärte: "Das sogenanntes soziokulturelle 
Existenzminimum darf im Hinblick auf das Sozialstaatsgebot und die 
das Menschenrecht betreffenden unveränderlichen Artikel des 
Grundgesetzes überhaupt nicht sanktioniert werden." 

Sanktionen dürften unter anderem nicht zur Gefährdung oder gar zum 
Verlust der Wohnung führen. Auch die besonders scharfen Sanktionen 
für unter 25-jährige Personen müssten abschafft werden. Dies könne 
eine Basis für eine nachhaltige Entschärfung des Sanktionsregimes 
bilden, betonte Werneke.

Anlass der Urteilverkündung des BVerfG war die Frage, ob die 
bestehenden Sanktionen, die bis zum vollständigen Entzug der 
Leistungen einschließlich der Miete reichen können, verfassungsgemäß 
sind.