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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 21. Juli 2020

  1. Kosten der Umsatzsteuersenkung
  2. Keine Schätzung zum Umsatzsteuerausfall
  3. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
  4. Korrekturbitten des BfJ
  5. Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie


01. Kosten der Umsatzsteuersenkung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Durch die temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze entsteht der Wirtschaft ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 238,7 Millionen Euro. Diese auf Schätzungen von Destatis zurückgehende Zahl nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20933) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20352). Ebenfalls unter Berufung auf Schätzungen von Destatis heißt es darin, dass 2,5 Millionen Rechnungen an die temporär abgesenkten Umsatzsteuersätze anzupassen seien. Hierdurch würden Kosten von rund 14,4 Millionen Euro entstehen.



02. Keine Schätzung zum Umsatzsteuerausfall

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung führt keine Schätzungen zu den Ausfällen bei der Umsatzsteuer im Vollzug ausländischer Steuerfälle durch. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/20930) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20355) mit. Darin heißt es weiter, für die Erhebung und Kontrolle der Umsatzsteuer seien die Länder zuständig.



03. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu acht weiteren Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzentwürfe Stellung genommen. In ihren Antworten (19/2093519/2094119/2094219/2094319/2094419/2094519/2094919/20951) informiert die Bundesregierung über den Eingang von Stellungnahmen von Fachkreisen und Verbänden zu den Gesetzesvorhaben und deren Verwendung, die Beteiligung der betroffenen Verbände an der sogenannten Verbändeanhörung sowie über Gespräche auf der Leitungsebene mit externen Dritten bezogen auf die Gesetzesvorhaben.

Zu den Fragen nach dienstlichen Kontakten von Mitgliedern oder Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung mit externen Dritten heißt es in den Antworten, für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 identischen Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts seien bereits 4.674 Überprüfungen erforderlich gewesen. Diese seien inhaltlich und zeitlich aufwändig gewesen. Es bestehe zudem keine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche.

In der Vorbemerkung zu ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen der Fragesteller und Fragestellerinnen, parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche den Grundsatz der Gewaltenteilung. Sie sei aber politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle. Parlamentarische Kontrolle könne die Regierungsfunktion auch stören und bedürfe daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß.

Bei den Kleine Anfragen handelte es sich um die Drucksachen 19/2027419/2039219/2039419/2039519/2039619/2039819/20401 und 19/20404. Diese betrafen unter anderem Gesetzentwürfe zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen, zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht, über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos.



04. Korrekturbitten des BfJ

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat im August 2019 nicht mit Hilfe von Anwälten bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21064) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/20513) mit. Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, gibt das BfJ lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BfJ veröffentlichte Informationen oder dieses betreffende Angaben objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BfJ einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden könne. Zuständig für Kontakte zu Medienvertreterinnen und -vertretern sei der Pressesprecher des BfJ.



05. Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die EU-Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt ((EU) 2019/790, DSM-RL)) soll fristgerecht, also bis zum 7. Juni 2021, in das deutsche Recht umgesetzt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21062) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20509). Das federführende Bundesjustizministerium habe die Umsetzung der Richtlinie im Sommer 2019 frühzeitig mit einer öffentlichen Konsultation vorbereitet, heißt es darin weiter, und werte fortlaufend die umfangreiche Literatur aus, die zu Fragen der Umsetzung erscheint. Mit den Diskussionsentwürfen vom 15. Januar und vom 24. Juni 2020 habe das Ministerium zwischenzeitlich Vorschläge zur Umsetzung sämtlicher Regelungsbereiche der Richtlinie vorgelegt. Interessierte Kreise sowie Expertinnen und Experten seien sowohl im Rahmen der Konsultation als auch bei den beiden Diskussionsentwürfen eingebunden. Sobald das förmliche Gesetzgebungsverfahren hinreichend fortgeschritten ist, würden sie erneut angehört werden.

Zur Nutzung sogenannter Upload-Filter heißt es in der Antwort, dem jüngst veröffentlichten Diskussionsentwurf des Ministeriums für die Umsetzung von Artikel 17 der Richtlinie liege die Absicht der Bundesregierung zugrunde, dass dabei Upload-Filter nach Möglichkeit verhindert, die Meinungsfreiheit sichergestellt und die Nutzerrechte gewahrt werden sollen. Der Diskussionsentwurf sei derzeit Gegenstand einer öffentlichen Konsultation, die noch bis zum 31. Juli 2020 andauere. Der Referentenentwurf, den das Ministerium aufgrund der Ergebnisse der Konsultation erstellen werde, werde anschließend in die Ressortabstimmung gegeben und innerhalb der Bundesregierung geprüft werden.