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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 17. Juli 2020

  1. 18 Immobilienverkäufe in Hamburg
  2. 552,8 Millionen Erstattungszinsen gezahlt
  3. Verfahrensablauf am Familiengericht
  4. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
  5. Versäumnisse bei Aufsicht über Wirecard
  6. Mobile Endgeräte der Bundesministerien


01. 18 Immobilienverkäufe in Hamburg

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben will in diesem Jahr in Hamburg noch insgesamt 18 Liegenschaften verkaufen. Details der geplanten Verkäufe enthält die Antwort der Bundesregierung (19/20885) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (19/19812). Darin macht die Bundesregierung auch Angaben zu Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens und des Deutschen Wetterdienstes in Hamburg.



02. 552,8 Millionen Erstattungszinsen gezahlt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass die Verzinsungsregelungen in der Abgabenordnung in Höhe von 0,5 Prozent im Monat für Nachzahlungen beziehungsweise Erstattungen verfassungsgemäß sind. Dies habe sie auch in ihren Stellungnahmen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht in zwei Verfahren deutlich gemacht, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/20836) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20234). Daraus ergibt sich, dass im vergangenen Jahr vom Staat mit 552,8 Millionen Euro mehr Zinsen an Bürger gezahlt als von den Bürgern an den Staat als Nachzahlungszinsen entrichtet wurden. Dass ein steigendes Aufkommen an Erstattungsfällen ein finanzielles Risiko für die öffentlichen Haushalte bedeuten könne, glaubt die Bundesregierung nicht.



03. Verfahrensablauf am Familiengericht

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesregierung ist es ein Anliegen, Verfahrensbeistände in ihrer Funktion und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu stärken. Das schreibt sie in der Antwort (19/20888) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Ausbildung von Verfahrensbeiständen in familiengerichtlichen Verfahren (19/20099). Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, ob die Bundesregierung Bedarf sieht, dass das System der Verfahrensbeistände weiter professionalisiert wird, um die Anliegen der betroffenen Kinder bestmöglich zu vertreten.

Die Bundesregierung prüft der Antwort zufolge, welche Anforderungen an die Qualifikation, die Bestellung und die Führung einer Verfahrensbeistandschaft über die bestehende Rechtslage hinaus gestellt werden sollten. Auch der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, der von der Bundesfamilienministerin und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs am 2. Dezember 2019 einberufen wurde, werde das Thema in seiner Arbeitsgruppe "Kindgerechte Justiz" aufgreifen.



04. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu weiteren Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke (19/2026719/20268) zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzentwürfe Stellung genommen. Dabei handelte es sich um den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr (Bundesratsdrucksache 165/20) und den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Bundesratsdrucksache 196/20).

In ihren Antworten (19/2088719/20868) informiert die Bundesregierung über den Eingang von Stellungnahmen von Fachkreisen und Verbänden zu den Gesetzesvorhaben und deren Verwendung, die Beteiligung der betroffenen Verbände an der sogenannten Verbändeanhörung sowie über Gespräche auf der Leitungsebene mit externen Dritten bezogen auf die Gesetzesvorhaben.

Zu den Fragen nach dienstlichen Kontakten von Mitgliedern oder Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung mit externen Dritten heißt es in der Antwort, für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 identischen Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts seien bereits 4.674 Überprüfungen erforderlich gewesen. Diese seien inhaltlich und zeitlich aufwändig gewesen. Es bestehe zudem keine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche.

In der Vorbemerkung zu ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen der Fragesteller und Fragestellerinnen, parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche den Grundsatz der Gewaltenteilung. Sie sei aber politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle. Parlamentarische Kontrolle könne die Regierungsfunktion auch stören und bedürfe daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß.



05. Versäumnisse bei Aufsicht über Wirecard

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Ob es Versäumnisse in der behördlichen Aufsicht der Firma Wirecard AG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegeben hat, will die Fraktion der AfD in einer Kleinen Anfrage (19/20918) in Erfahrung bringen. Die Bundesregierung soll insbesondere angeben, ob sie die bisherige Ermittlungsarbeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu den zahlreichen Vorwürfen hinsichtlich der Bilanzierungspraktiken der Wirecard AG seit dem Jahre 2008 als angemessen ansieht. Weiterhin will die Fraktion wissen, welche Gespräche zwischen BaFin und Bundesministerium der Finanzen stattgefunden haben und warum nur die Wirecard-Bank, aber nicht der Wirecard-Konzern durch die BaFin beaufsichtigt worden.



06. Mobile Endgeräte der Bundesministerien

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach "mobilen Endgeräten der Bundesministerien" erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/20963). Darin fragt sie, welche Marken beziehungsweise Modelle die verschiedenen Ressorts im Zuge der Corona-Pandemie kaufen. Auch will sie unter anderem wissen, ob "auf der von den verschiedenen Ressorts gekaufte Hardware (Laptops/Tablets/Handys etc.) uneingeschränkt frei verfügbare Software" benutzt werden darf.