Berlin: (hib/HLE) Um eine bessere Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenskapital geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 27. Januar, von 11.00 bis 12.30 Uhr im Sitzungssaal E 300 des Paul-Löbe-Hauses.
Grundlage der Anhörung sind zwei Anträge von Oppositionsfraktionen. So will die FDP-Fraktion (19/14786) einen "Eigentumsturbo" und die Mitarbeiterbeteiligung schnell durchsetzen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15118) will die Mitarbeiterbeteiligung in Start-ups und etablierten Unternehmen erleichtern .
Als Sachverständige sind geladen: Bundesverband Deutsche Startups, Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaf
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt am Mittwoch, 29. Januar, eine öffentliche Anhörung zur Rentenbesteuerung durch. Die Anhörung findet von 14.00 bis 16.15 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt.
Grundlage der Anhörung sind drei Anträge von Oppositionsfraktionen. So will die Fraktion Die Linke (19/10282) die Rentenbesteuerung vereinfachen und eine Doppelbesteuerung vermeiden. Die AfD-Fraktion (19/10629) verlangt eine Abschaffung der Renten-Doppelbesteuerung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16494) will die Besteuerung von Alterseinkünften vereinfachen und an den Bedürfnissen der Rentnerinnen und Rentner ausrichten.
Als Sachverständige sind geladen: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, Deutsche Rentenversicherung Bund, Professor Thomas Dommermuth (Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden), Professor Jutta Förster (Vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Silvia Schuster (ehemalige Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs), Stiftung Marktwirtschaft und Professor Rainer Wernsmann (Universität Passau).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Berlin: (hib/HLE) Der Haushaltsplan der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht eine Zuführung an die Versorgungsrücklage in Höhe von 100,356 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2020 vor. 2019 seien es 83,334 und 2018 69,624 Millionen Euro gewesen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/15730) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15331). Die Zahl der bei der BaFin tätigen Beamten ist diesen Angaben zufolge seit 2013 von 1.644 auf 2.089 gestiegen.
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung begrüßt eine zeitnähere Durchführung von Betriebsprüfungen. In einer Antwort (19/16305) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16005) schreibt die Bundesregierung, ihr sei bewusst, dass spät einsetzende und langandauernde Betriebsprüfungen bei Unternehmen und Verwaltung finanzielle und personelle Kapazitäten binden und Rechtssicherheit für die Beteiligten verzögern würden. Da der Vollzug der Steuergesetze grundsätzlich den Landesfinanzbehörden obliege, könnten Fragen nach der durchschnittlichen Dauer von Betriebsprüfungen für verschiedene Betriebsarten nicht beantwortet werden.
Berlin: (hib/HLE) Die Steuerzahler sollen nicht - auch nicht mittelbar - die Lasten einer Bankenabwicklung tragen. Diese Position der Bundesregierung sei unverändert, heißt es in der Antwort der Regierung (19/16008) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15639), die sich nach einem Non-Paper des Bundesministeriums der Finanzen zur Bankenunion erkundigt hatte.
Berlin: (hib/STO) Um den Einsatz von "nicht offen ermittelnden Polizeibeamten, verdeckten Ermittlern oder Vertrauenspersonen" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/16593) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15914). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, ob das Bundeskriminalamt, das Zollkriminalamt beziehungsweise der Zollfahndungsdienst oder die Bundespolizei solche Kräfte in einer Weise einsetzen, "dass diese potentielle Straftäter zu strafrechtlich relevantem Verhalten provozieren beziehungsweise verleiten sollen".
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, setzen das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Zollfahndungsdienst (Zollkriminalamt und Zollfahndungsämter) "im Einzelfall auch das Ermittlungsinstrument der rechtlich zulässigen Tatmotivierung" ein. Eine "unzulässige beziehungsweise rechtsstaatswidrige Tatprovokation" sei ausgeschlossen", schreibt die Bundesregierung weiter. Auch die Staatsanwaltschaft stelle "im Rahmen ihrer Sachleitungsbefugnis bei strafprozessualen verdeckten personalen Ermittlungen sicher, dass Beschuldigte nicht in unzulässiger beziehungsweise rechtsstaatswidriger Weise zu einer Straftat provoziert werden".
Foto: Bundesregierung / Bergmann