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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 21. Januar 2020

  1. Anhörung zur Privatsphäre im Netz
  2. Überwachung invasiver Arten
  3. Umsetzung eines Artenschutzportals
  4. Bericht: Nettomigration geht leicht zurück
  5. EU-Zusammenarbeit mit der CTG


01. Anhörung zur Privatsphäre im Netz

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/WID) Um den Schutz der Privatsphäre im digitalen Raum geht es in einer Anhörung, zu der der Ausschuss für Inneres und Heimat für Montag, den 27. Januar 2020 sechs Experten geladen hat, unter ihnen den Bundes-Datenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. Zur Debatte steht ein Antrag der FDP-Fraktion (19/5764), die sich für ein "Recht auf Verschlüsselung" von Daten und Netzverkehr stark macht.

Die Antragsteller verweisen auf Erkenntnisse des Digitalverbands Bitcom, denen zufolge in den vergangenen zwei Jahren 68 Prozent der Unternehmen in Deutschland von Sabotage, Spionage und Datendiebstahl betroffen waren und dadurch einen Schaden von geschätztn 43 Millionen Euro erlitten haben. Dennoch nutzten nach Zahlen aus dem Jahr 2015 nur 15 Prozent der Anwender digitale Verschlüsselungstechnologien. Von einem "Recht auf Verschlüsselung" und der Verpflichtung für Telekommunikations- und Telemedienabieter, ihre Dienste künftig nur noch abhörsicher zur Verfügung zu stellen, erwarten die Antragsteller Abhilfe.

Die Anhörung beginnt um 14 Uhr im Raum E 600 des Paul-Löbe-Hauses. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 23. Januar 2020 unter innenausschuss@bundestag.de anzumelden.



02. Überwachung invasiver Arten

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) ist eine Methodik entwickelt worden, die eine naturschutzfachliche Invasivitätsbewertung für die in Deutschland relevanten gebietsfremden Arten ermöglicht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16448) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16188). Darin hatten sich die Abgeordneten erkundigt, nach welchen Kriterien bewertet wird, ob eine Art als invasiv einzustufen ist und durch welche europäischen Institutionen Arten auf die Unionsliste aufgenommen werden.

Das Verfahren zur Aufnahme von Arten auf die Liste invasiver Arten von unionsweiter Bedeutung richte sich nach Artikel 4 der EU-Verordnung 1143/2014, schreibt die Bundesregierung in der Antwort weiter. Gemäß der Verordnung werde im Abstand von sechs Jahren über Vorkommen und Maßnahmen berichtet. Erstmals wurde der Bericht für Deutschland im vergangenen Jahr von Bund und Ländern erstellt. Eine exakte Zahl an neu eingewanderten Arten könne nicht genannt werden. Von den 3.150 in Deutschland bekannten gebietsfremden Arten werden nach Angaben des BfN 38 Gefäßpflanzenarten, 20 Wirbeltierarten, sieben Algenarten, zwei Pilzarten und 18 wirbellose Tierarten als invasiv eingestuft. Die Unionsliste beinhalte 66 invasive gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten von unionsweiter Bedeutung. Mindestens 37 von ihnen kämen in Deutschland wildlebend vor, schreibt die Regierung. Daten dazu, wie viele heimische Arten durch invasive Arten verdrängt werden, seien nicht verfügbar.



03. Umsetzung eines Artenschutzportals

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/LBR) Für die Einrichtung eines digitalen Artenschutzportals des Bundes braucht es eine bundesweite Harmonisierung der Daten. Dafür könnten fachliche oder geometrische Veränderungen an den bei den Bundesländern liegenden Datenbeständen notwendig sein, heißt es in dem als Unterrichtung (19/16545) vorliegenden Bericht der Bundesregierung "über den konzeptionellen Stand und den Zeitplan zur technischen Umsetzung eines Artenschutzportals". Durch die Heterogenität der Daten sei "mit hohem zusätzlichen Aufwand auf Bundesseite" zu rechnen, der eine breite Zuarbeit der Länder erfordere, schreibt die Regierung.

In dem Artenschutzportal sollen nach Vorstellungen des Bundestages georeferenzierte Informationen veröffentlicht werden, die Aussage zu einem möglichen Schutzstatus von Gebieten sowie vorkommenden Tier- und Pflanzenarten umfassen. Dafür sollen die Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen dazu verpflichtet werden, vorliegende Informationen zum Artenschutz dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) zur Verfügung zu stellen. Hintergrund ist laut Unterrichtung die Hoffnung, dass über das Portal ein Beschleunigungseffekt für den Stromnetzausbau erzielt werden könne.

Das schrittweise aufzubauende Portal soll ab 2022 "für alle Vorhabenträger im Bereich Stromnetzausbau und Ausbau der Windenergie an Land" zugänglich gemacht werden, heißt es in der Unterrichtung weiter. Der finanzielle Aufwand werde auf circa 1,5 Millionen Euro für die Entwicklung und auf 300.000 Euro pro Jahr für den Betrieb des Portals geschätzt. Personell müsse mit mindestens fünf (Plan-)Stellen gerechnet werden.

Während Naturschutzdaten wie etwa zur Schutzgebietskulisse bereits jetzt bundesweit über das Geoportal des BfN zur Verfügung stehen, seien georeferenzierte Daten zu Vorkommen besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten nur punktuell verfügbar und "nicht zentral über ein Bundesportal ansteuerbar", heißt es in der Unterrichtung weiter. Bei der Nutzung von Daten, die von "Vorhabenträgern oder auch von Ehrenamtlichen erhoben wurden" seien außerdem urheberrechtliche Einschränkungen der Nutzungsrechte zu erwarten. Auch "mitunter erhebliche Zeitabstände" bis zur nächsten Aktualisierung vorhandener Datenbestände könnten die Nutzbarkeit von Daten einschränken, schreibt die Bundesregierung.



04. Bericht: Nettomigration geht leicht zurück

Inneres und Heimat/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/16475) liegt der "Migrationsbericht 2018" vor. Danach hat sich die Nettozuwanderung nach Deutschland im Jahr 2018 erneut abgeschwächt.

Nachdem die Zuwanderung im Jahr 2015 mit 2,1 Millionen Zuzügen und einer Nettomigration von 1,1 Millionen Personen dem Bericht zufolge einen neuen Höchststand erreichte, ging die Gesamtmigration nach Deutschland in den drei Folgejahren wieder zurück. 2018 wurden laut Vorlage rund 1,6 Millionen Zuzüge und 1,2 Millionen Fortzüge erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr sei die Zuwanderung nach Deutschland um 2,2 Prozent angestiegen, aber auch die Abwanderung habe gegenüber 2017 um 4,5 Prozent zugenommen: "Damit wurde ein Wanderungssaldo von plus 399.680 Personen verzeichnet, ein etwas geringerer Wert als 2017 (plus 416.080 Personen)".

Die Migration nach Deutschland wandele sich, schreiben die Autoren weiter. Die humanitäre Zuwanderung sei zurückgegangen, aber es kämen mehr Menschen nach Deutschland, um zu studieren und zu arbeiten.

Wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht, ist das Migrationsgeschehen nach Deutschland ist vor allem durch Zuwanderung aus beziehungsweise Abwanderung in andere europäische Staaten gekennzeichnet. So seien im Jahr 2018 insgesamt 66,9 Prozent aller Zugewanderten aus einem anderen europäischen Land gekommen, darunter 53,0 Prozent aus Staaten der EU und 13,9 Prozent aus übrigen europäischen Staaten. Auch bei den Fortzügen sei Europa die Hauptzielregion gewesen. Etwa zwei Drittel aller abwandernden Personen seien im Jahr 2018 aus Deutschland in ein anderes europäisches Land gezogen (66,1 Prozent).

Wie bereits im Vorjahr stellte Rumänien laut Migrationsbericht das Hauptherkunftsland von Zuwanderern mit 15,1 Prozent aller Zuzüge, gefolgt von Polen (9,2 Prozent) und Bulgarien (5,2 Prozent). Als weitere "quantitativ wichtige Herkunftsländer im Jahr 2018" werden in der Vorlage Italien, Kroatien, die Türkei, Ungarn und die Vereinigten Staaten genannt.

Rückläufige Zuwanderungszahlen wurden den Angaben zufolge für die Hauptherkunftsländer von Schutzsuchenden verzeichnet. Nachdem im Jahr 2017 Syrien in der Reihenfolge der zugangsstärksten Herkunftsländer noch den sechsten Rang belegt habe, zähle es im Jahr 2018 nicht mehr zu den zehn quantitativ wichtigsten Herkunftsländern: "Im Jahr 2018 machten Zuzüge aus Syrien einen Anteil von 1,9 Prozent an der Gesamtzuwanderung aus, 2017 waren es noch 3,3 Prozent".

Bei den Fortzügen waren im Jahr 2018 Rumänien, Polen und Bulgarien der Unterrichtung zufolge die wichtigsten Ziele. Bei diesen Ländern sei somit ein hohes Wanderungsvolumen feststellbar; es zögen also sowohl viele Menschen nach Deutschland zu als auch wieder fort.

Die Asylantragszahlen spiegeln den deutlichen Rückgang der Fluchtmigration wider, wie es in der Vorlage heißt. Nachdem die Erstantragszahlen von 722.370 im Jahr 2016 auf 198.317 im Jahr 2017 zurückgegangen seien (minus 72,5 Prozent), habe sich die Zahl der erstmaligen Asylanträge im Jahr 2018 erneut um 18,3 Prozent verringert auf 161.931 Erstanträge. Davon betrafen 32.303 Asylanträge oder 19,9 Prozent in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr, wie dem Bericht zu entnehmen ist. Die Zahl der Asylantragsteller sei damit unter das Niveau von 2014 (173.072 Erstanträge) gefallen, nachdem sie zwischen 2008 und 2016 neun Jahre in Folge angestiegen sei,

Im Jahr 2018 wurden 44.167 Asylerstanträge den Angaben zufolge von syrischen Staatsangehörigen gestellt, was einem Anteil von 27,3 Prozent aller Asylerstanträge entspricht. Das zweitstärkste Herkunftsland im Jahr 2018 war danach der Irak mit 16.333 Asylerstanträgen (10,1 Prozent aller Asylerstanträge), gefolgt vom Iran mit 10.857 Asylerstanträgen.

Die Zahl der Ausländer, die ein Studium in Deutschland aufgenommen haben, hat sich von 104.940 im Jahr 2017 auf 109.995 im Jahr 2018 erhöht. "Damit wurde im Jahr 2018 die bislang höchste Zahl an Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern unter den Erstsemestern verzeichnet", konstatieren die Autoren des Berichts.

Die größte Gruppe von Ausländern, die im Jahr 2018 ihr Studium an einer deutschen Hochschule begonnen haben, "bildeten - wie seit dem Jahr 2006 - Studierende aus China". Seit 2017 sei auch Syrien unter den wichtigsten Herkunftsländern der Studierenden vertreten. 2018 stellten die 5.783 Studierenden aus Syrien der Unterrichtung zufolge mit 5,3 Prozent die drittgrößte Gruppe der Ausländer im ersten Hochschulsemester.

Bei der Erwerbsmigration von Drittstaatsangehörigen nach den Paragrafen 18 bis 21 des Aufenthaltsgesetzes zeigt sich laut Migrationsbericht "ein fast kontinuierlicher Anstieg bei der Zahl der Zuzüge von etwa 26.000 Zuwandernden im Jahr 2009 auf rund 61.000 Zuwandernde im Jahr 2018". Im Jahr 2018 seien 60.857 Personen eingereist, die einen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit erhielten. 38.682 (63,6 Prozent) davon seien für eine qualifizierte oder hochqualifizierte Tätigkeit nach Deutschland gekommen. Die genannten Zahlen bewegten sich "etwa auf dem gleichen Niveau wie 2017 (60.882 insgesamt, 38.082 Fachkräfte und Hochqualifizierte)".



05. EU-Zusammenarbeit mit der CTG

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Vertiefte EU-Zusammenarbeit mit der geheimdienstlichen ,Gruppe für Terrorismusbekämpfung'" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16497). Wie die Fraktion darin schreibt, "sondiert" die Europäische Union seit vier Jahren Möglichkeiten zur Kooperation mit der als "Counter Terrorism Group" (CTG) bezeichneten "Gruppe für Terrorismusbekämpfung". Die CTG gehöre zum 1969 gegründeten informellen "Berner Club", in dem sich Geheimdienste und Staatsschutzbehörden aus 30 Schengen-Staaten organisierten.

Wissen wollen die Abgeordneten, wie die CTG ihr Ziel einer Stärkung der Kooperation mit den EU-Institutionen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit umsetzt. Auch erkundigen sie sich danach, ob die CTG immer noch Möglichkeiten zur vertieften Kooperation mit der EU "sondiert". Ferner fragen sie unter anderem, ob es inzwischen eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen der CTG und Europol gibt.


Foto: Bundesregierung / Bergmann