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Richterin aus Sachsen-Anhalt ins Bundessozialgericht gewählt

Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt - Magdeburg, 6. Juli 2018


Berlin (MJ). Judit Neumann, Richterin am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt wechselt an das Bundessozialgericht. Der Richterwahlausschuss wählte die 42jährige Juristin am Donnerstag in Berlin. Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding sagte:


 „Ich freue mich sehr, dass eine Richterin aus unserem Bundesland Recht sprechen wird am höchsten Sozialgericht der Bundesrepublik. Ich gratuliere Frau Neumann zu ihrer Wahl und wünsche ihr viel Erfolg bei ihrer neuen Tätigkeit. Ihre Wahl spricht auch für die Anerkennung, die unsere Richterinnen und Richter bundesweit erfahren.“

 

Der Präsident des Landessozialgerichts Fock sagte: "Ich freue mich für unsere Kollegin. Unsere starke Präsenz am Bundessozialgericht mit mittlerweile zwei Richterinnen und einem Richter beweist die in unserem Land gewachsene Qualität der Rechtsprechung."

 

Die gebürtige Magdeburgerin Judit Neumann wurde 1976 geboren. Sie studierte von 1997 bis 2003 Jura an der Martin-Luther-Universität Halle. Nach dem Referendariat am Landgericht Fulda von 2003 bis 2005 wurde sie Richterin auf Probe am Sozialgericht Halle. 2009 erhielt sie die Ernennung als Richterin am Sozialgericht Halle. Es folgte eine zweijährige Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht. Seit 2015 ist Frau Neumann Richterin am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.