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Bundesregierung informiert: Paketboten werden besser abgesichert

Mittwoch, den 18. September 2019

Die Bundesregierung will die Arbeitsbedingungen für Paketboten verbessern und hat einen Gesetzentwurf zur Nachunternehmerhaftung auf den Weg gebracht. Generalunternehmer, insbesondere die großen Paketdienstleister, sollen künftig verpflichtet sein, Sozialabgaben für säumige Subunternehmer nachzuzahlen.

Immer wieder kommt es in der Paketbranche zu Verstößen wie Schwarzarbeit oder Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug. "Die Entwicklung in Teilen der Paketbranche ist so schon länger nicht mehr akzeptabel", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Dagegen geht die Bundesregierung nun mit einem Gesetzentwurf vor: Sie will die Nachunternehmerhaftung für Kurier-, Express- und Paketdienste einführen.

Die Nachunternehmerhaftung stellt sicher: Wer einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weiter vergibt, haftet für die Sozialversicherungsbeiträge, die sein Subunternehmer abführen muss, wie ein Bürge gesamtschuldnerisch.

Generalunternehmer haben Sorgfaltspflicht

Der Arbeitsmarkt in der Paketbranche ist zweigeteilt: Einige der großen Paketdienstleister arbeiten mit fest angestellten Zustellern. Andere beschäftigen zum großen Teil Subunternehmer. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, faire Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in der Paketzustellung zu gewährleisten.

Voraussetzung dafür ist, dass Hauptunternehmer ihre Subunternehmer sorgfältig auswählen. Können sie für Versäumnisse ihrer Nachunternehmer haftbar gemacht werden, wächst ihr Interesse daran, dass diese die Sozialversicherungsleistungen korrekt abführen. Mit dem Gesetz schützt die Bundesregierung die schwächsten Glieder der Kette - die Menschen in der Paketzustellung.

Die Nachunternehmerhaftung hat sich in Deutschland bereits in zwei Branchen bewährt: Seit 2002 gilt sie in der Bauwirtschaft und seit 2017 auch in der Fleischwirtschaft.

Befreiung von der Haftung ist möglich

Generalunternehmer können sich von der Haftung befreien. Sie können von den Nachunternehmern Unbedenklichkeitsbescheinigungen fordern. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen sie aus und bescheinigen damit, dass ein Nachunternehmer die Sozialbeiträge bis dahin ordnungsgemäß abgeführt hat.

Im Falle eines Verstoßes ist der Generalunternehmer dann von der Haftung befreit: Er hatte davon ausgehen müssen, dass der Nachunternehmer seine Zahlungspflicht erfüllt. Die Nachunternehmerhaftung entfällt auch, wenn der Hauptunternehmer nachweist, dass ein Nachunternehmer vorab seine Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit in einer Eignungsprüfung bewiesen hatte.