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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Stand allgemeine und berufliche Bildung

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 9. September 2019

  1. Stand allgemeine und berufliche Bildung
  2. Einflussnahme auf Politik durch Studien
  3. Wohnungsmarkt in Thüringen
  4. Bundesbank-Korrekturbitten im April
  5. AfD fragt nach Tourismusstrategie
  6. Tourismus-Objekte des Bundes in NRW


01. Stand allgemeine und berufliche Bildung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Verbesserungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden mit dem Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG) umgesetzt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12792) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/12286).

Die Mehrausgaben im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG), des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) durch den Ausbau der Leistungen für Bildung und Teilhabe belaufen sich - entsprechend der Ausführungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/7504) - ab dem Jahr 2020 auf 220,6 Millionen Euro jährlich.

Die Leistung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wurde zum 1. August 2019 angehoben. Künftig werden für das erste Schulhalbjahr zum 1. August 100 Euro und für das zweite Schulhalbjahr regelmäßig zum 1. Februar 50 Euro berücksichtigt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bis 2025 zu schaffen. Einzelheiten sind Gegenstand laufender Gespräche. Für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote sind 2 Milliarden Euro im Bundeshaushalt vorgesehen. Die Verteilung der Gelder auf die Jahre 2020 bis 2025 ist gegenwärtig Gegenstand von Gesprächen innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern.

Für den Digitalpakt Schule sind über die Gesamtlaufzeit von fünf Jahren insgesamt Mittel in Höhe von 5 Milliarden Euro vorgesehen, davon 3,5 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode. Für die Umsetzung sind die Länder verantwortlich. Die Mittel werden für digitale Infrastrukturen für allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie sonderpädagogische Bildungseinrichtungen bereitgestellt sowie für übergreifende Systeme auf landesweiter und länderübergreifender Ebene. Ein Anteil für berufliche Schulen ist nicht festgelegt.

Die 2. Förderphase von "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" ist Anfang 2018 gestartet und endet entsprechend der Förderrichtlinie zum 31. Dezember 2022. Für die Umsetzung des Förderprogramms ist ein jährliches Finanzvolumen von bis zu 50 Millionen Euro vorgesehen.

"Kultur macht stark Plus" hatte zunächst eine Laufzeit bis Ende 2017 und wurde bis Ende 2018 verlängert. Aufgrund der gesunkenen Zahl von Flüchtlingen wird das Programm nicht weitergeführt.

Grundlage für die Entscheidung über eine Verstetigung beziehungsweise Ausweitung des Programms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" über das Jahr 2022 hinaus werden Ergebnisse der Evaluation des Programms sein. Erste Ergebnisse der Evaluation werden voraussichtlich im Sommer 2020 vorliegen.

Der Berufsbildungspakt bildet die Agenda des BMBF im Bereich der beruflichen Bildung ab. Schwerpunkte sind unter anderem die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, der Innovationswettbewerb für eine exzellente berufliche Bildung (InnoVET) und die Verstärkung der Berufsorientierung. Umfasst ist ein Finanzvolumen von 1 255 Milliarden Euro bis 2021.

Es sind Mittel von jährlich 30 Millionen Euro bis Ende 2023 für das Sonderprogramm zur Digitalisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) vorgesehen. Überwiegend werden diese Mittel in digitale Ausstattungen der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) investiert.



02. Einflussnahme auf Politik durch Studien

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung und ihr nachgeordneter Bereich informieren sich im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung durch unterschiedlichste Quellen, darunter zahlreiche Papiere und Studien, sowie Gespräche mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Grundsätzlich fließen in die politische Entscheidungsfindung regelmäßig zahlreiche Faktoren ein, die sich im Nachhinein nicht entflechten lassen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Studien und anderer Dokumente, die zum Ausbau des Wissens der Bundesregierung über ein Fachthema dienen, besteht nicht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12710) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/11760). Die Linke hatte angeführt, dass in letzter Zeit über die Möglichkeiten der verdeckten Einflussnahme von Lobbyisten auf politische Entscheidungen durch wissenschaftliche Studien berichtet worden sei. Lobbyisten würden danach gezielt Studien mit bestimmten Ergebnissen oder bestimmte Ausrichtungen und Fragestellungen in Auftrag geben, die im Ergebnis zur Beeinflussung von Politik führen können.

Es sei weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen, schreibt die Bundesregierung. Eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden. Soweit Studien in besonderem Maße in die Gesetzgebung eingeflossen seien, würden diese in der Begründung des Regierungsentwurfs erwähnt.

Die Bundesregierung steht einer Veröffentlichung von Studien und Gutachten, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, grundsätzlich positiv gegenüber. In einer Vielzahl von Fällen sei die Veröffentlichung der in Auftrag gegebenen Studien und Gutachten gängige Praxis. Die im Rahmen der Ressortforschung durch Studien, Gutachten oder erstellten Forschungs- und Entwicklungsergebnisse würden grundsätzlich veröffentlicht. Allerdings werde von einer Veröffentlichung in den Fällen abgesehen, in denen öffentliche oder private Interessen geschützt werden müssen. Dies gelte insbesondere im Falle der Verwendung nicht-öffentlicher Daten.

Bei den Studien, die nicht aus öffentlichen Mittel finanziert wurden, wirke die Bundesregierung nicht aktiv auf deren Veröffentlichung hin. Die in Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) niedergelegte Wissenschaftsfreiheit garantiere Wissenschaftlern die Entscheidungsfreiheit bei der Verbreitung ihrer Ergebnisse. Eine staatliche Einflussnahme erscheine der Bundesregierung daher nicht angemessen.

Die Bundesregierung erhebe den Anspruch, ihr Handeln auf wissenschaftliche Erkenntnisse und Daten auf dem aktuellen Stand der Forschung zu stützen und dabei die Forschungsleistungen an wissenschaftlichen Qualitätskriterien zu messen. Sie achte bei ihren Entscheidungen stets auf die Belastbarkeit der von ihr verwendeten Studien. Zudem würden Gesetzentwürfe der Bundesregierung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens der umfassenden Prüfung durch den Deutschen Bundestag unterliegen. Hierbei stünden dem Parlament weitreichende Möglichkeiten zur Verfügung, sich eigene Sachkunde zu verschaffen und bei offenen Fach- oder Sachfragen aktiv zu werden, etwa durch öffentliche Anhörungen von Sachverständigen und Interessenvertretern.

Die Bundesregierung trete für ein offenes und transparentes Regierungshandeln ein. Unter anderem habe das Bundeskabinett am 15. November 2018 zur Erhöhung der Transparenz im Gesetzgebungsverfahren beschlossen, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe jeweils spätestens mit Kabinettbeschluss zu veröffentlichen. Darüber hinaus würden die Bundesministerien Entwürfe für Gesetze im Rahmen ihres jeweiligen Internetauftritts veröffentlichen. Links dazu befänden sich auf der Unterseite "Gesetzesvorhaben der Bundesregierung" auf www.bundesregierung.de. Eingegangene Stellungnahmen von beteiligten Verbänden werden ebenfalls veröffentlicht, sofern diese einer Veröffentlichung nicht widersprechen.



03. Wohnungsmarkt in Thüringen

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach wohnungspolitischen Rahmendaten für das Bundesland Thüringen. In einer Kleinen Anfrage (19/12933) geht es den Abgeordneten beispielsweise um Bevölkerungsentwicklung, Zu- und Wegzüge, Mietenentwicklung und Sozialwohnungsbestand.



04. Bundesbank-Korrekturbitten im April

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Aus welchen Anlässen die Zentrale der Deutschen Bundesbank im April 2019 bei Medien mit oder ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen, will die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/12622) von der Bundesregierung erfahren.



05. AfD fragt nach Tourismusstrategie

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die AfD-Fraktion erkundigt sich bei der Bundesregierung nach den Rahmenbedingungen für den Tourismusstandort Deutschland. In einer Kleinen Anfrage (19/12814) interessieren sich die Abgeordneten besonders für bürokratische Hemmnisse und Pläne zu deren Abbau. Auch fragen sie nach "sonstigen Investitionsbremsen" und Plänen zur Änderung steuerlicher Rahmenbedingungen zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Tourimuswirtschaft.



06. Tourismus-Objekte des Bundes in NRW

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion möchte wissen, welche Denkmäler der Bund in Nordrhein-Westfalen besitzt. In einer Kleinen Anfrage (19/12734) interessieren sich die Abgeordneten auch dafür, welche dieser Objekte öffentlich zugänglich sind. Sie erkundigen sich außerdem nach zusätzlichen internationalen Auszeichnungen dieser Objekte, etwa einem Status als UNESCO Weltkulturerbe.


Foto: Bundesregierung / Bergmann