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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Wirtschaft begrüßt Forschungsförderung

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 9. September 2019

  1. Wirtschaft begrüßt Forschungsförderung
  2. 1,3 Milliarden Euro nicht erstattet
  3. BMF-Korrekturbitten im April 2019
  4. Abfluss von Finanzhilfen


01. Wirtschaft begrüßt Forschungsförderung

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Vertreter der deutschen Wirtschaft haben die von der Bundesregierung geplante Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung begrüßt. Die Maßnahme werde zusätzliche Forschungsausgaben in Deutschland mobilisieren, erklärte das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in einer von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (19/1094019/11728). Das ZEW verwies unter anderem auf Erfahrungen in anderen OECD-Ländern, in denen es eine steuerliche Förderung gebe. Gerade im Mittelstand gebe es eine "Forschungslücke", die mit dem Gesetz angegangen werden könne.

Bei den Vorhaben, für die eine Förderung beantragt werden kann, muss es sich um Grundlagenforschung, angewandte Forschung oder experimentelle Entwicklung handeln. Als förderfähige Aufwendungen sollen die von dem Unternehmen gezahlten Löhne für Arbeitnehmer gelten, die mit dem Faktor 1,2 multipliziert werden sollen. Die Bemessungsgrundlage ist auf zwei Millionen Euro pro Berechtigten begrenzt. Die Höhe der Forschungszulage soll 25 Prozent der Bemessungsgrundlage betragen. Laut Finanztableau wird von Kosten für die Forschungszulage in Höhe von 1,5 Milliarden Euro ab 2021 ausgegangen.

Die Spitzenverbände der Wirtschaft erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme, eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung verspreche langfristig Arbeitsplätze, Wertschöpfung und steigende Steuereinnahmen. Zudem sprachen sich die Spitzenverbände dafür aus, die Forschungszulage mittelfristig ebenso wie die direkten Förderprogramme weiter auszubauen und die Ausgaben insgesamt auf ein international konkurrenzfähiges Niveau zu heben. Im Detail verlangten die Verbände, die Kosten der Auftragsforschung beim Auftraggeber zu fördern und das vorgeschlagene zweistufige Antragsverfahren zu vereinfachen. Denn die meisten Unternehmen würden keine eigene Forschungsabteilung unterhalten, so dass der größte Teil ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten durch Auftragsvergabe an Dritte erfolge. "Der Impuls zur Auftragsforschung kommt vom Auftraggeber - eine Förderung bei ihm würde einen direkten positiven Anreiz erzeugen", so die Spitzenverbände der Wirtschaft. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks begrüßte die Förderung, warnte aber davor, ein "Bürokratiemonster" zu schaffen.

Auch der Verband der chemischen Industrie sprach sich für eine Einbeziehung der Auftragsforschung in die Förderung aus. Die gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in der deutschen Wirtschaft hätten sich 2017 auf knapp 69 Milliarden Euro belaufen, von denen mehr als ein Viertel der Ausgaben externe Aufwendungen (Auftragsforschung) und somit ein wichtiger Teil der Forschungsaktivitäten der deutschen Unternehmen gewesen seien. Nachdem bisher vorliegende Entwurf bekomme aber ein Unternehmen, das bei einem qualifizierenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben keine eigene Forschungs- und Entwicklungstätigkeit betreibe, sondern einen Auftrag an Dritte vergebe und dafür die Kosten trage, keine steuerliche Förderung im Sinne des Gesetzentwurfs.

In der Stellungnahme der Dresdner Gardinen- und Spitzenmanufaktur M. & S. Schröder wurde die Beschränkung der Bemessungsgrundlage lediglich auf Personalkosten kritisiert. Damit würden Unternehmen und Branchen mit kapital- und materialintensiven Forschungsprojekten unangemessen benachteiligt. Gefordert wurde von der Gardinen- und Spitzenmanufaktur zudem die Einbeziehung von Auftragsforschung beim Auftraggeber in die Förderung. Dies forderte auch die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungseinrichtungen (AiF).

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), dessen Unternehmen mit 1,3 Millionen Erwerbstätigen größter industrieller Arbeitgeber in Deutschland sind und eine Exportquote von 79 Prozent haben, begrüßte, dass die steuerliche Forschungsförderung endlich in greifbare Nähe rücke. Kritisiert wurde allerdings eine Größenbeschränkung der Förderung. Zwar könnten Unternehmen aller Größenordnungen die Zulage beantragen, jedoch sei durch eine sehr enge Begrenzung der Bemessungsgrundlage auf zwei Millionen Euro der Personalkosten eine Fördersumme nur in Höhe von maximal 500.000 Euro erreichbar. "Damit mutiert das Instrument in unserer Branche letztendlich doch zu einer Regelung vornehmlich für kleine und mittlere Unternehmen", so der VDMA in seiner Stellungnahme.

Nach Angaben der Firma AtomLeap weist die Wirtschaft der Bundesrepublik zwei besondere Merkmale auf. Zum einen sei die Anzahl der Unternehmensneugründungen - insbesondere die der innovativen Firmen - im Vergleich mit Ländern wie den USA, China, Kanada, Israel, Singapur oder Finnland zu niedrig. Zum anderen Fuße ein großer Teil der wertschöpfenden Innovationstätigkeit auf der Arbeit kleiner und mittelgroßer Unternehmen. Diese sollten daher im Fokus der Förderung stehen. Zusätzlich zur steuerliche Förderung sollten die Bundesministerien verstärkt auf Auftragsvergabe an innovative Jungunternehmen und etablierte kleine und mittlere Unternehmen setzen, so die Firma AtomLeap.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) äußerte "generelle Skepsis" an dem Entwurf. Dass die Forschungsausgaben steigen könnten, erwartet das DIW nicht. Vielmehr sei mit Mitnahmeeffekten zu rechnen.



02. 1,3 Milliarden Euro nicht erstattet

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Im Zusammenhang mit Cum-Ex-Gestaltungen hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) der Erstattung von Kapitalertragsteuer für die Jahre 2006 bis 2011 in insgesamt 206 Antragsverfahren mit einem Erstattungsvolumen in Höhe von rund 1,25 Milliarden Euro nicht entsprochen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12692) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/11912) mitteilt, bedeutet dies, dass in diesen Fällen Anträge aufgrund von andauernden Cum-Ex-Ermittlungen noch nicht beschieden, Anträge aufgrund bereits abgeschlossener Cum-Ex-Ermittlungen von den Antragstellern zurückgenommen oder vom Bundeszentralamt für Steuern abgelehnt wurden. In vier Fallkomplexen mit insgesamt acht Erstattungsanträgen habe das Bundeszentralamt für Steuern Verständigungen geschlossen und Kapitalertragsteuer in Höhe von rund 54 Millionen Euro zurückerhalten.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist das Aufkommen aus der Abgeltungssteuer auf Zinsen und auf Veräußerungserträge seit 2009 drastisch zurückgegangen. Betrug dieses Aufkommen im Jahre 2009 noch 12,4 Milliarden Euro, so sank es bis 2018 auf rund 6,9 Milliarden Euro. Demgegenüber stieg in diesen Zeitraum die Kapitalertragsteuer auf Dividenden von rund 12,5 auf rund 23,2 Milliarden Euro.



03. BMF-Korrekturbitten im April 2019

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Aus welchen Anlässen das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im April 2019 bei Medien mit oder ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen, will die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/12627) von der Bundesregierung erfahren.



04. Abfluss von Finanzhilfen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um den Mittelabfluss von Finanzhilfen des Bundes an Kommunen geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/12795). Die Abgeordneten wollen wissen, warum erst 45,3 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes abgerufen worden sind. Außerdem wird nach den Abrufzahlen aus verschiedenen Bundesländern gefragt.


Foto: Bundesregierung / Bergmann