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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Umgang mit dem Wolf

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 20. September 2019

  1. Umgang mit dem Wolf
  2. Aktionsprogramm Insektenschutz vorgelegt
  3. Beratungsstelle des Bundes zum Wolf
  4. Rückläufige Zahlen zu Wanderschäfereien
  5. Gesundheitsrisiken früh identifizieren

01. Umgang mit dem Wolf

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/LBR) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zukünftig einen jährlichen Bericht über den gesamten Wolfsbestand zu erstellen, der die Verbreitung der Wölfe in den Ländern und biogeographischen Regionen darstellt. Auch soll der Bericht eine Beurteilung des Erhaltungszustands beinhalten. Das hat die Länderkammer in einer Stellungnahme (19/13289) zum von der Bundesregierung geplanten "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes" (19/10899) formuliert.

Weiter fordert der Bundesrat die Regierung auf, sich für die Beibehaltung der Möglichkeit der gekoppelten Prämien für die Beweidung mit Schafen und Ziegen einzusetzen, um gezielt Beweidungsformen fördern zu können. Alternativ könne der Bund auch eine Bundesförderung zur Unterstützung der Weidetierhalter etablieren, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darüber hinaus fordert der Bundesrat, ein nationales Herdenschutzinformationszentrum aufzubauen, um Erfahrungen der Länder zu sammeln, verfügbar zu machen und Schutzmaßnahmen weiterentwickeln zu können.

Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung den Abschuss von Wölfen in bestimmten Fällen erleichtern. Der Entwurf sieht vor, im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) einen neuen Paragrafen 45a aufzunehmen. Darin will die Bundesregierung unter anderem regeln, unter welchen Bedingungen Wölfe nach Rissen von Nutztieren abgeschossen werden dürfen. So soll in Fällen, in denen Nutztierrisse nicht einem Einzeltier zugeordnet werden können, der Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Rudels "bis zum Ausbleiben von Schäden" fortgesetzt werden dürfen.

In ihrer Gegenäußerung lehnte die Bundesregierung den Vorschlag eines jährlichen Berichts ab, stimmte aber dem Vorschlag zu, Vereinbarungen mit anderen Staaten anzustreben. Der Vorschlag zu Maßnahmen zur Förderung von Weidetieren werde in Abhängigkeit mit den Ergebnissen der Verhandlungen auf EU-Ebene im Rahmen der nationalen Umsetzung der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geprüft, schreibt die Regierung weiter. Für Wanderschäfer stehe zudem seit dem 15. Juli 2019 für Maßnahmen zum Schutz vor dem Wolf eine einmalige Prämie zur Verfügung.



02. Aktionsprogramm Insektenschutz vorgelegt

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung hat das Aktionsprogramm Insektenschutz "Gemeinsam wirksam gegen das Insektensterben" vorgelegt (19/13031). Das Programm soll eine Trendumkehr einleiten und den zentralen Ursachen des Insektensterbens entgegenwirken, schreibt die Bundesregierung darin. Sowohl die Gesamtmenge der Insekten als auch die Vielfalt der Insektenarten sind in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen.

Das Aktionsprogramm enthält Erläuterungen zu den Zielen und den Bezügen zu anderen Strategien. Weiter definiert es konkrete Maßnahmen des Bundes in neun Handlungsbereichen. Um das Insektensterben zu stoppen, sei darüber hinaus Unterstützung auf Länder- und kommunaler Ebene sowie aus der Gesellschaft wichtig, schreibt die Regierung.

Bestandteil der Maßnahmen sollen ein Insektenschutz-Gesetz und parallele Rechtsverordnungen sein, durch die Insektenlebensräume und Strukturvielfalt gefördert und Schutzgebiete gestärkt werden sollen. 100 Millionen Euro sollen jährlich für die Förderung von Insektenschutz und den Ausbau der Insektenforschung bereitgestellt werden.

Auch gehe es darum, "klare Vorgaben für eine umwelt- und naturverträgliche Anwendung von Pestiziden" und eine deutliche Reduzierung des Eintrags von Pestiziden und anderen Schadstoffen in Böden und Gewässer zu erreichen, schreibt die Bundesregierung. Das Aktionsprogramm soll auch dazu genutzt werden, den Staubsaugereffekt auf Insekten durch Licht einzudämmen.

Über die Umsetzung des Aktionsprogramms werde die Bundesregierung im Rahmen der bestehenden Berichterstattung zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) regelmäßig Rechenschaft ablegen, heißt es in der Unterrichtung weiter. Auch ein "Runder Tisch Insektenschutz" werde eingerichtet, bei dem sich gesellschaftliche Akteure über die Fortschritte des Aktionsprogramms austauschen können.



03. Beratungsstelle des Bundes zum Wolf

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Arbeit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) hat sich bewährt. Deshalb soll der Aufforderung des Bundestages, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Arbeit der DBBW zu verstetigen, Folge geleistet werden, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/12781) auf eine Kleine Anfrage (19/11806) der Fraktion Die Linke zur Situation in der Weidetierhaltung. Das Vorhaben "Betrieb der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW)" befinde sich derzeit in der Ausschreibung und Neuvergabe. Bisher sei eine Projektlaufzeit bis zum 30. September 2025 vorgesehen. Für das Vorhaben sollen jährlich Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 220.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.



04. Rückläufige Zahlen zu Wanderschäfereien

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Anzahl der Wanderschäferbetriebe nimmt ab. Habe es im Jahr 1999 insgesamt 303 Betriebe gegeben, seien für das Jahr 2010 noch 125 gezählt worden und für das Jahr 2016 nur noch 97. Das geht aus einer Antwort (19/12778) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12203) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Bedeutung der Wanderschäferei hervor. Allerdings sei anhand der agrarstatistisch verfügbaren betrieblichen Merkmale die Wanderschäferei nicht eindeutig von anderen Formen der Schafhaltung abgrenzbar, heißt es einschränkend. Aus diesem Grund würden die Zahlen auf näherungsweise Angaben zur Anzahl der Betriebe basieren, die 300 und mehr Mutterschafe halten und zugleich über eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von 50 Hektar oder weniger verfügen. Aus Sicht der Regierung erbringe die Schafhaltung wichtige Leistungen für die biologische Vielfalt, Landschaftspflege sowie für die Erhaltung der Kulturlandschaft und leiste einen Beitrag zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Landwirtschaft. Deshalb werde die Schafhaltung gefördert.



05. Gesundheitsrisiken früh identifizieren

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Algorithmengestützte digitale Anamnese- und Diagnose-Assistenzsysteme eröffnen nach Einschätzung der Bunderegierung neue Anwendungspotenziale. So könnten individuelle Gesundheitsrisiken identifiziert und frühzeitig behandelt werden, heißt es in der Antwort (19/12964) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12434) der FDP-Fraktion.

Insbesondere bezogen auf die Notfallversorgung sei eine standardisierte medizinische Ersteinschätzung wichtig, um die Patienten bedarfsgerecht zu versorgen. Dabei könnten neben der Fachexpertise der Mitarbeiter auch algorithmengestützte digitale Anamnese- und Diagnose-Assistenzsysteme eine wichtige Rolle spielen. Die ärztliche Diagnose werde dadurch aber nicht ersetzt.


Foto: Bundesregierung / Bergmann