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93.316 Asylanträge im ersten Halbjahr 2018

10. Juli 2018

Im ersten Halbjahr 2018 wurden 93.316 förmliche Asylanträge (davon 81.765 Erst- und 11.551 Folgeanträge) gestellt, 18.300 weniger (-16,4 Prozent) als im Vorjahreszeitraum. Die Top-10 der Staatsangehörigkeiten wurden angeführt von Syrien, Irak und Afghanistan. Im Monat Juni 2018 lag die Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellten förmlichen Asylanträge bei 13.254 (davon 11.509 Erst- und 1.745 Folgeanträge). Das waren 6,1 Prozent mehr als im Vormonat und 13,2 Prozent weniger als im Vorjahresmonat Juni 2017. 

Hierzu erklärt Bundesinnenminister Horst Seehofer (Foto): 

„Die Anzahl von mehr als 93.000 Asylanträgen im ersten Halbjahr 2018 belegt, dass weiterhin sehr viele Menschen nach Deutschland kommen, die einen Schutzbedarf geltend machen. Gegenüber dem Monat Mai 2018 hat sich dabei die Anzahl der Asylanträge um mehr als 6 Prozent erhöht. Damit wird es zunehmend wahrscheinlich, dass der im Koalitionsvertrag vereinbarte Korridor für die Zuwanderung von 180.000 bis 220.000 Personen jährlich erreicht wird oder sogar überschritten werden könnte.“ 


Die Zahlen im Einzelnen:

I. Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im 1. Halbjahr 2018
Im 1. Halbjahr 2018 wurden insgesamt 93.316 förmliche Asylanträge
gestellt (davon 81.765 Erst- und 11.551 Folgeanträge), 18.300 (-16,4 Prozent)
weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (111.616 Anträge).

Die Hauptstaatsangehörigkeiten in der Zeit von Januar bis Juni 2018 im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren:



In den Monaten Januar bis Juni 2018 hat das Bundesamt über die Anträge
von 125.190 Personen entschieden, 282.957 weniger (- 69,3 Prozent) als im
Vergleichszeitraum des Vorjahres.

19.433 Personen (15,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings
nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom
28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren
1.668 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des
Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 17.765 Personen (14,2 Prozent), die
Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes erhielten.

14.084 Personen (11,3 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes
subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat
das Bundesamt bei 6.165 Personen (4,9 Prozent) Abschiebungsverbote nach
§ 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 45.198 Personen (36,1 Prozent).
Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder
Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die
Anträge von 40.310 Personen (32,2 Prozent).