I. Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im 1. Halbjahr 2018
Im 1. Halbjahr 2018 wurden insgesamt 93.316 förmliche Asylanträge
weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (111.616 Anträge).
In den Monaten Januar bis Juni 2018 hat das Bundesamt über die Anträge
von 125.190 Personen entschieden, 282.957 weniger (- 69,3 Prozent) als im
Vergleichszeitraum des Vorjahres.
19.433 Personen (15,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings
nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom
28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren
1.668 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des
Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 17.765 Personen (14,2 Prozent), die
Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes erhielten.
14.084 Personen (11,3 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes
subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat
das Bundesamt bei 6.165 Personen (4,9 Prozent) Abschiebungsverbote nach
§ 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 45.198 Personen (36,1 Prozent).
Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder
Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die
Anträge von 40.310 Personen (32,2 Prozent).