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Innenministerkonferenz in Quedlinburg

Magdeburg, den 8. Juni 2018

Minister und Senatoren beraten zu Asyl- und Sicherheitsthemen – AnKER-Einrichtungen und der Kampf gegen Antisemitismus

 

 

In der UNESCO-Welterbestadt Quedlinburg im Harz in Sachsen-Anhalt ist die 208. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) zu Ende gegangen. Seit Mittwoch hatten sich die Ressortchefs der Länder unter Vorsitz von Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht mit 58 Tagesordnungspunkten beschäftigt. An der Frühjahrstagung der IMK nahmen als Gäste auch Bundesinnenminister Horst Seehofer und Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff teil. Zentrale Themen der Frühjahrstagung der IMK waren Flüchtlings- und Ausländerangelegenheiten, die geplanten AnKER-Einrichtungen, die konsequente Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern, der Kampf gegen den Terrorismus und den gewaltbereiten Extremismus, die Bewältigung von Polizeieinsätzen sowie die Cybersicherheit.

 

Holger Stahlknecht (Foto), der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, sagte: „Die Beratungen und Gespräche verliefen konstruktiv und fair. Dass teilweise intensiv um Lösungen gerungen wurde, gehört dazu.“ Stahlknecht lobte Quedlinburg als idealen Veranstaltungsort. „Die Stadt und ihre Bürger haben sich von ihrer besten Seite präsentiert, die Rückmeldungen der Delegationen sind durchweg positiv. Wir haben unseren Gästen gezeigt, wie schön Sachsen-Anhalt ist.“

 

AnKER-Einrichtungen

Bundesminister Seehofer informierte während der IMK über die AnKER-Einrichtungen. „Ich bin zufrieden, dass die Bedenken einzelner Bundesländer gegen AnKER-Einrichtungen im Grundsatz ausgeräumt sind. Nach Bayern und Sachsen haben auch weitere Bundesländer Interesse signalisiert.“ Bundesminister Seehofer wird die Gespräche über die Ausgestaltung der AnKER-Einrichtungen im Einzelnen mit allen Bundesländern in Kürze führen. „AnKER-Einrichtungen garantieren schnelle und sichere Verfahren. Wir verbessern damit auch die völlig unbefriedigende Situation bei der Rückkehr Ausreisepflichtiger in ihre Heimatländer.“ Der Bundesminister sicherte den Ländern zu, sofern gewünscht, die Passersatzpapierbeschaffung zu übernehmen. Ferner werde sich der Bund verstärkt bei den Flugrückführungen engagieren, insbesondere bei Rückführungen mit Charter. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Holger Stahlknecht, begrüßte das Entgegenkommen.

 

IMK wendet sich gegen Antisemitismus

Mit Blick auf judenfeindliche Übergriffe und Straftaten in Deutschland, hat die IMK ein deutliches Zeichen gesetzt. „Für Antisemitismus ist in unserer Gesellschaft kein Platz“, stellte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Holger Stahlknecht klar. „Die Bekämpfung des Antisemitismus ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Staatliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen und Organisationen sind gleichermaßen gefordert, antisemitischen Ansichten, Äußerungen und Übergriffen entschieden entgegen zu treten.“ Stahlknecht fügte hinzu, dass Maßnahmen gegen Antisemitismus ein wichtiger Bestandteil des Engagements der Länder und des Bundes zur Extremismusprävention sind. „Wir haben in Deutschland das hohe Gut der Religionsfreiheit und wir dulden keinen Hass und keine Hetze gegen Juden. Wir werden es nicht tolerieren, dass Menschen, die zu uns kommen, ihre Feindseligkeit in unserem Land verbreiten.“ Ein ressortübergreifendes Vorgehen ist bei den Maßnahmen der Länder und des Bundes nötig, unter Berücksichtigung der länderspezifischen Gegebenheiten. Die IMK begrüßt ausdrücklich die Einsetzung des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland. Bundesinnenminister Horst Seehofer dazu: „Ich bin davon überzeugt, dass sich der Beauftragte mit großem Nachdruck und Fingerspitzengefühl für jüdisches Leben in Deutschland engagieren und seine Kraft dem Kampf gegen Antisemitismus widmen wird.“

 

Einbürgerungen

Die Innenminister haben sich weiterhin zum Thema Einbürgerungen verständigt. Sie sind sich einig, dass ein Ausländer das Recht auf Einbürgerung wahrnehmen kann, wenn seine Identität zweifelsfrei feststeht. Daneben muss sich nach Ansicht der Innenminister der Ausländer, um die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen zu bekommen, zwingend in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere bei den Vorstellungen über die Ehe, einordnen. Dies soll die Einbürgerung von in Mehr-Ehen lebenden Ausländern verhindern. Darüber hinaus bitten die Innenminister den Bund eine Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Ausschlussfrist für die Rücknahme der Einbürgerung von fünf auf bis zu zehn Jahre auf den Weg zu bringen, wenn sich nach einer Einbürgerung herausstellt, dass der Ausländer über seine Identität getäuscht hatte bzw. die Einbürgerung rechtswidrig erlangt hat. Hierzu erklärt der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns und Sprecher der unionsgeführten Innenressorts Lorenz Caffier: „Es ist doch niemandem zu erklären, dass jemand, der im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens die deutsche Staatsangehörigkeit erhält und sich nach einem Zeitraum X herausstellt, dass diese Person nicht derjenige ist, die er vorgegeben hat zu sein, für immer die deutsche Staatsangehörigkeit behalten darf ? mit allen Rechten, die jeder gebürtige Deutsche auch hat.“

 

Rückführungen in den Irak

Im Bereich der Rückkehrpolitik haben sich die Innenminister auch über die Möglichkeiten der Rückführungen nach Deutschland eingereister Ausländer aus dem Irak verständigt. „Nachdem die Terrormiliz Islamischer Staat aus von ihr besetzten Gebieten im Irak vertrieben worden ist, kehren immer mehr Binnenflüchtlinge freiwillig in den Irak zurück“, erklärt Unionssprecher Lorenz Caffier. Daher wollen die Innenminister aus dem Irak stammende Migranten, vordergründig Straftäter und Gefährder, auch wieder vermehrt in die sicheren Regionen ihres Landes, neben dem Nord- auch in den Zentralirak, zurückführen. Minister Lorenz Caffier: „Es ist eine grundlegende Aufgabe des Rechtsstaats, seine Bevölkerung vor Straftätern mit hohem Gewaltpotential zu schützen. Der konsequenten Aufenthaltsbeendigung ausländischer Straftäter und Gefährder kommt hierbei eine große Bedeutung zu.“

 

Staatsvertrag

Die IMK ist sich einig, dass die Polizei von fachfremden Aufgaben entlastet werden muss. Dazu gehört auch die Begleitung bei Abschiebemaßnahmen. Abschiebungen dürfen aktuell auch von Verwaltungsvollzugsbeamten begleitet werden, aber nur bis zur eigenen Ländergrenze. Dahinter darf das nur die Polizei. „Das ist eine Mehrbelastung der Polizei, die wir unbedingt abschaffen sollten“, sagte der Sprecher der A-Länder Boris Pistorius. „Wir sprechen hier alleine 2017 in Niedersachsen von deutlich über 20.000 geleisteten Polizeistunden.“ Deshalb hat die IMK vorgeschlagen, einen Staatsvertrag zu entwerfen. Damit soll eine Regelung gefunden werden, durch die die hoheitlichen Befugnisse der Verwaltungsvollzugskräfte künftig auch auf andere Bundesländer ausgeweitet werden können. „Nach dem Beschluss werden wir einen solchen Staatsvertrag erarbeiten, der uns wirklich deutlich weiterhelfen würde ? und vor allem den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten“, fügte Pistorius hinzu.

 

Hintergrund:

Die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder" ? kurz Innenministerkonferenz (IMK) ?  setzt sich mit zentralen Fragen der deutschen Innen- und Sicherheitspolitik auseinander. Mitglieder sind die Innenminister und -senatoren der Länder. Der Bundesminister des Innern (BMI) nimmt als ständiger Gast teil. In der Regel tagt die IMK zwei Mal im Jahr. Der Vorsitz wechselt jedes Jahr, 2018 hat den Vorsitz der IMK

Sachsen-Anhalt inne. Nach der Frühjahrskonferenz in Quedlinburg im Harz ist die Herbstkonferenz vom 28. bis zum 30. November in Magdeburg geplant. Es werden dann ebenfalls rund 200 Tagungsteilnehmer erwartet.