Berlin (dts Nachrichtenagentur/MDN) - Neue
Unsicherheit über die Erhöhung der Renten zum 1. Juli: Das
Bundesarbeitsministerium will die Vorhersagen von Minister Hubertus Heil (SPD)
nicht bestätigen. Eine Sprecherin teilte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) auf eine entsprechende Frage mit:
"Aufgrund des komplexen Zusammenhangs zwischen Nachholfaktor und
Mindestsicherungsniveau kann die tatsächliche Höhe der Dämpfung der
Rentenanpassung erst bestimmt werden, wenn alle relevanten Daten vorliegen. Dies wird Ende März 2022 der Fall sein."
Heil hatte in einem Interview gesagt, die
Aktivierung des Nachholfaktors werde die zu erwartende Rentenanpassung im
Westen von 5,2 auf 4,4 Prozent verringern. Er hatte hinzugefügt: "Das ist immer noch sehr ordentlich." Für den Osten war im November sogar eine Erhöhung um 5,9 Prozent für 2022 vorhergesagt worden.
Doch hat die Ampel-Koalition beschlossen,
den zurzeit ausgesetzten Nachholfaktor wieder zu aktivieren. Zur Begründung heißt es, Renten und Löhne sollten sich im Zuge der
Coronakrise insgesamt im Gleichklang entwickeln. Der Nachholfaktor bewirkt,
dass die Renten nach einer ausgebliebenen Kürzung
langsamer steigen als die für die Anpassung maßgeblichen Löhne.
Hintergrund: In 2021, dem zweiten
Coronakrisenjahr, hätte es wegen geschrumpfter Löhne eigentlich Rentenkürzungen geben müssen. Doch greift in solchen Fällen eine
gesetzliche Rentengarantie, die nominale Absenkungen verhindert. Unterlassene Kürzungen müssen aber nachgeholt werden, wenn der
Nachholfaktor wieder gilt.
Die Ministeriumssprecherin erläuterte der
"NOZ": "Im Koalitionsvertrag ist vereinbart worden, den
sogenannten Nachholfaktor in seiner Wirkung rechtzeitig zur Rentenanpassung
2022 wieder einzuführen. Dabei ist die geltende Haltelinie für das Rentenniveau von mindestens 48 Prozent einzuhalten. Eine
entsprechende gesetzliche Regelung wird gegenwärtig erarbeitet."
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