header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 03 20 21.04.03

Reise-News: Coronavirus / Belgien: Reise- und Sicherheitshinweise

Donnerstag, den 16. Juli 2020

Aktuelles

Belgien war von COVID-19 im europäischen Vergleich eher stark betroffen. Die Tendenz der Zahl der Neu-Erkrankten und der neuen Todesfälle ist kontinuierlich sinkend. Pro Kopf am stärksten betroffen war die Provinz Limburg, danach die Provinzen Lüttich und West-Flandern, gefolgt von den Provinzen Flämisch-Brabant, Luxemburg und Brüssel.

Einreise

Einreisen aus dem europäischen Ausland, aus Schengen-assoziierten Staaten, aus Großbritannien und Nordirland sind erlaubt. Die bisherigen Grenzkontrollen sowie die Quarantänepflicht wurden aufgehoben. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude.

Für alle Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sowie aus Staaten außerhalb der Schengen-Zone und Großbritannien gilt weiterhin eine 14-tägige Quarantänepflicht. Davon ausgenommen sind Berufspendler, Saisonarbeiter und Berufskraftfahrer sowie eine Reihe von notwendigen Reisegründen. 

Für alle Einreisen aus Risikogebieten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, Schengen-Staaten und Großbritannien (= Rote Zone) gilt ebenfalls eine Selbstquarantäne von 14 Tagen. Welche Länder oder Regionen aus belgischer Sicht Risikogebiete sind, erfahren Sie auf der Website des belgischen Außenministeriums.

Durch- und Weiterreise

Die Durchreise durch Belgien ist wieder ohne Grenzkontrollen möglich.

Reiseverbindungen

Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise noch eingeschränkt.

Beschränkungen im Land

Geschäfte, Hotels, Cafés, Restaurants und Fitnessstudios sind, unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln, geöffnet. Seit 1. Juli 2020 sind Kongresssäle, Theater, Kinos, Schwimmbäder, Wellnesszentren, Freizeitparks u.ä. ebenfalls wieder geöffnet. Discotheken und Clubs bleiben geschlossen. Soziale Kontakte sind zugelassen mit jeweils bis zu 15 Personen pro Woche. Die maximale Gruppengröße für private Treffen oder Restaurantbesuche ist auf 15 Personen einschließlich Kinder beschränkt. Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum gelten Kapazitätsgrenzen von 200 Personen in geschlossenen Räumen oder 400 Personen im Freien; beide bedürfen der Erlaubnis der lokalen Behörden. Großveranstaltungen sind nach wie vor untersagt.

Hygieneregeln

Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen. Seit 11. Juli 2020 gilt die Maskenpflicht auch in Geschäften, Einkaufszentren, Gotteshäusern, Kinos, Museen, Bibliotheken sowie Theater- und Konferenzsälen.
Vereinzelt haben Kommunen auch in Haupteinkaufsstraßen Maskenpflicht angeordnet oder ein Fußgängerleitsystem eingerichtet.

Besonderheiten in den Regionen

Die belgischen Abstands- und Hygieneregelungen gelten in allen Regionen gleichermaßen.