Dienstag, den 9. Juni 2020
Aktuelles
Zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 führen belgische Behörden seit Mitte März 2020 Grenzkontrollen durch. Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind weiterhin verboten, jedoch Familienbesuche inzwischen wieder möglich.
Deutsche Staatsangehörige dürfen nach Deutschland ausreisen. Deutsche, die einen triftigen Reisegrund haben (z.B. Arbeitsplatz, grenzüberschreitender Schulbesuch, Arztbesuche oder dringende Familienangelegenheiten etc.) dürfen mit entsprechenden Nachweisen nach Belgien einreisen beziehungsweise durch Belgien durchreisen. Die belgische Grenzpolizei entscheidet eigenständig in jedem Einzelfall.
Der ICE und die Lufthansa verkehren zwischen Deutschland und Belgien, jedoch ist die Zahl der Züge und Flüge noch deutlich vermindert. Brussels Airlines hat alle regulären Flüge bis einschließlich 14. Juni 2020 storniert.
Das öffentliche Leben ist nach wie vor eingeschränkt. Geschäfte, Hotels, Restaurants und kulturelle Veranstaltungsorte sind unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregelungen wieder geöffnet, Tagesausflüge und private Treffen mit bis zu 10 Personen einschließlich Kindern wieder erlaubt. Kontaktloser Sport ist Hallen und im Freien ist erlaubt, Freiluftaktivitäten empfohlen. Schwimmbäder und Freizeitparks sollen ab dem 1. Juli wieder öffnen. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August 2020 untersagt.
Das Tragen einer Schutzmaske, ggf. eines Mund-Nasen-Schutzes aus Stoff, ist in allen Situationen, in denen Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können für alle ab zwölf Jahren im Öffentlichen Nahverkehr und in Schulen verpflichtend, und wird ansonsten empfohlen.