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Reise-News: Belgien: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 16. Mai 2020

Aktuelles

Seit 20. März 2020 werden zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus‘ von den belgischen Behörden Grenzkontrollen durchgeführt. Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind verboten, vor allem Reisen zu touristischen Zwecken. Das Reiseverbot gilt auch für Personen mit Zweitwohnungen in Belgien. Die Grenzkontrollen werden mindestens bis zum 8. Juni 2020 andauern.

Deutsche Staatsangehörige dürfen nach Deutschland ausreisen. Deutsche, die einen triftigen Reisegrund haben (z.B. Arbeitsplatz, grenzüberschreitender Schulbesuch, Arztbesuche oder dringende Familienangelegenheiten etc.) dürfen mit entsprechenden Nachweisen nach Belgien einreisen beziehungsweise durch Belgien durchreisen. Die belgische Grenzpolizei entscheidet eigenständig in jedem Einzelfall.

Der ICE und die Lufthansa verkehren zwischen Deutschland und Belgien, die Zahl der Züge und Flüge ist jedoch deutlich vermindert, Brussels Airlines hat alle regulären Flüge bis einschließlich 6. Juni 2020 storniert.  

Das öffentliche Leben ist aktuell eingeschränkt. Geschäfte sind seit 11. Mai 2020 unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregelungen wieder geöffnet.  Hotels, Restaurants und kulturelle Veranstaltungsorte, bis auf Museen und Zoos, sind geschlossen. Schulen werden ab dem 18. Mai 2020 schrittweise wieder geöffnet.  

Es ist erlaubt, das Haus zu verlassen, um Einkaufen, zur Apotheke und zum Arzt zu gehen, betreuungsbedürftige Personen zu unterstützen oder sich sportlich zu betätigen (kontaktloses Training unter Aufsicht mit bis zu 20 Sportlern) Abstandswahrung ist dabei Pflicht und wird von der belgischen Bevölkerung sehr ernst genommen. Das Tragen einer Schutzmaske,  ggf. eines Mund-Nasen-Schutzes aus Stoff, ist in allen Situationen, in denen Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können für alle ab zwölf Jahren im Öffentlichen Nahverkehr und in Schulen verpflichtend, und wird ansonsten empfohlen. 

Die Teilnahme an einer Versammlung, Festivität, an Gruppensport und Verstöße gegen das Ausgangsverbot (nicht-essentielle Reisen/Fahrbewegungen) sind mit einer Geldbuße von 26 bis 500 Euro und/oder Haft von 8 Tagen bis zu drei Monaten belegt. Tagesausflüge sind frühestens ab dem 8. Juni 2020 wieder möglich.  Großveranstaltungen sind bis zum 31. August 2020 untersagt.