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Reise-News: Coronavirus / Belgien: Reise- und Sicherheitshinweise

Dienstag, den 21. April 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Belgien zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Seit 20. März 2020 werden zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus an den belgischen Grenzen Grenzkontrollen durchgeführt. Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind verboten, vor allem Reisen zu touristischen Zwecken. Das Reiseverbot gilt auch für Personen mit Zweitwohnung in Belgien. Die Grenzkontrollen werden mindestens bis zum 08. Mai 2020 andauern.

Alle nicht notwendigen Reisen nach und aus Belgien sind durch einen Beschluss der belgischen Regierung vorübergehend verboten. 

Deutsche, die einen triftigen Reisegrund haben (z.B. Arbeitsplatz, dringende Familienangelegenheiten, s. Fragen und Antwortenliste https://www.info-coronavirus.be/de/faq/ dürfen mit entsprechenden Nachweisen ein- und auch wieder nach Belgien ausreisen. Deutsche mit Wohnsitz in Belgien können selbstverständlich in Belgien bleiben.

Der ICE und Lufthansa verkehren zwischen Deutschland und Belgien, die Zahl der Züge und Flüge ist jedoch deutlich vermindert. Brussels Airlines hat alle regulären Flüge bis einschließlich 19. April storniert.  

Das öffentliche Leben ist aktuell stark eingeschränkt. Bis zum 03. Mai 2020 sind Bürger dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben und nach Möglichkeit im Home Office zu arbeiten. Der Öffentliche Personennahverkehr ist reduziert. Geschäfte, Restaurants, Schulen und kulturelle Veranstaltungsorte sind geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Banken, sowie Gärtnereien und Baumärkte bleiben geöffnet. 

Es ist erlaubt, das Haus zu verlassen, um Einkaufen, zur Apotheke und zum Arzt zu gehen oder sich sportlich zu betätigen (Spazieren, Joggen, Fahrradfahren), Abstandswahrung ist dabei Pflicht. Dies wird von den Belgiern sehr ernst genommen. Die Teilnahme an einer Versammlung, Festivität, an Gruppensport und Verstöße gegen das Ausgangsverbot (nicht-essentielle Reisen/Fahrbewegungen) sind mit einer Geldbuße von 26 bis 500 Euro und/oder Haft von 8 Tagen bis zu drei Monaten belegt. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August 2020 untersagt.