18.08.2017, 18:00 Uhr, Barleben, Am Lütgen Feld
Unbekannte Täter drangen gewaltsam in zwei Lagerhallen ein und entwendeten aus diesen mehrere historische Mopeds/ Motorräder sowie 12 PKW Kompletträder. Die Schadenshöhe wird auf mehrere Tausend Euro beziffert. Gegen 22:00 Uhr bemerkte ein Geschädigter, dass vor einem der betroffenen Grundstücke ein Transporter mit offenen Türen stehe und in einer Lagerhalle Elektrowerkzeuge auf einen Hubwagen geladen wurden. Durch Polizeibeamte konnte eine Person, bei welcher es sich um den Fahrzeughalter des Transporters handelt, im Umfeld aufgegriffen werden. Ob er auch etwas mit den zuvor mitgeteilten Diebstählen zu tun hat wird sich im Laufe der Ermittlungen klären. Da er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wird gegen ihn neben dem Strafverfahren wegen versuchten Einbruchsdiebstahls auch ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Fahren unter Alkohol
18.08.2017, 13:45 Uhr, Bebertal
Eine Polizeistreife bemerkte auf der B 245 einen PKW Fiat in auffälliger Fahrweise. Bei der sich anschließenden Kontrolle in Bebertal bemerkten die Polizeibeamten starken Alkoholgeruch. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholvortest bei der 47-jährigen Fahrzeugführerin ergab einen Wert von über 2,7 Promille. Daraufhin wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt, der Führerschein beschlagnahmt sowie ein Strafverfahren eingeleitet.
19.08.2017, 19:40 Uhr, Oschersleben
In der Breitscheidstraße fiel einer Polizeistreife ein Radfahrer mit äußerst wackeliger Fahrweise auf. Nach dem Anhalten bemerkten die Beamten sowohl Alkoholgeruch als auch einen schwankenden Gang bei dem 64-jährigen Mann. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 2,2 Promille. Nach erfolgter Blutprobenentnahme wurde er aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.
Geschwindigkeitskontrolle
19.08.2017, Haldensleben
Bei mehreren im Tagesverlauf in Haldensleben durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen wurden durch die Polizei insgesamt 12 Fahrzeugführer angehalten, welche die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten. Den höchsten Wert kann der Fahrer eines PKW Opel verbuchen, welcher mit 75 km/h statt der erlaubten 50 km/h gemessen wurde.