Magdeburg, den 18. Oktober 2018
Agrargenossenschaften dürfen nicht benachteiligt werden
Der Bauernverband Sachsen-Anhalt begrüßt, dass sich Bund und Land zur finanziellen
Unterstützung der von der dramatischen Dürreperiode besonders betroffenen
landwirtschaftlichen Unternehmen entschlossen haben. Auf dem Weg zu dem seit dieser Woche
auch in Sachsen-Anhalt eröffneten Antragsverfahren hat sich allerdings gezeigt, dass sich die
Antragsbedingungen zu einem bürokratischen Ungetüm entwickelt haben. „Als Bauernverband
haben wir immer deutlich darauf hingewiesen, dass es ein praktikables Verfahren braucht und
vor allem, dass keine Betriebsformen faktisch im Vorhinein ausgeschlossen werden“, sagt Olaf
Feuerborn (Foto), Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt.
Das ein durch Steuergelder finanziertes Förderverfahren möglichst zu keinen Rückforderungen
führen soll, ist nachzuvollziehen. Nur die jetzt vorliegenden mehrstufigen Antragsschritte sind am
Ende das Produkt maximaler staatlicher Vorsicht und konterkarieren das eigentliche Ziel der
Unterstützung betroffener Betriebe. Für den Bauernverband ist das ein nicht hinnehmbares
Ergebnis der finalen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.
Im Detail benachteiligen diese Regelungen Agrarunternehmen mit einer großen Zahl von
Gesellschaftern wie zum Beispiel Agrargenossenschaften in einem solchen Maße, dass sie
faktisch nicht in die Nähe einer Antragsberechtigung kommen. So stellt neben mehreren anderen
Kriterien die Bedürftigkeitsprüfung und Heranziehung von Privatvermögen zur Berechnung der
möglichen Finanzhilfe in Teilen eine unüberwindbare Hürde bei der Beantragung der Gelder dar.
Was bei privat geführten Betrieben in Grenzen nachvollziehbar sein kann, stellt vielfältig
organisierte Agrarunternehmen mit einer großen Zahl an Gesellschaftern vor ein fast unlösbares
Problem. Denn diese werden nicht von Einzelunternehmern geführt, sondern gründen sich auf
eine Vielzahl von Mitgliedern, die mit ihren Einlagen für die nötige finanzielle Basis sorgen. Das
private Vermögen dieser Genossen in kürzester Antragszeit zu prüfen und gegebenenfalls
heranzuziehen, ist weder sinnvoll noch erklärbar – da der einzelne Genosse in der Regel nicht
für eventuelle Verluste der gesamten Genossenschaft haftet. Das ist ein elementarer Unterschied
zu anderen juristischen Unternehmensformen und Einzelunternehmen.
Der Bauernverband befürchtet, dass nicht nur Agrargenossenschaften, sondern auch weitere
juristische Personen in der Form von Kapitalgesellschaften sowie Einzelunternehmen aufgrund
der Komplexität von einer Antragstellung Abstand nehmen und so mit den teils
existenzgefährdenden Dürre-Einbußen allein gelassen werden. Wenn das Hilfsprogramm nicht
im vollen finanziellen Umfang angenommen werden sollte, dann nicht, weil die Betriebe nicht
wollten. Vielmehr dürften sie vor den auferlegten Antragsstufen kapitulieren und auf die
Inanspruchnahme lieber gänzlich verzichten. Die dazukommende kurze Antragsfrist aufgrund der
langwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wird ihr Übriges dazu tun.