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Keuchhusten 5g

Gesundheit-News: Keuchhusten-Impfung für Schwangere - Krankenkassen übernehmen Kosten

5. Oktober 2020

(ams). Ab sofort übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Keuchhusten-Impfung von Schwangeren. Dabei geht es nicht allein um Schutz der werdenden Mutter, sondern vor allem um den Schutz des Kindes. Der Gemeinsame Bundesausschuss begründet die Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie mit einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Die STIKO rät Müttern, sich zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels, also zwischen der 24. und 27. Schwangerschaftswoche, gegen Pertussis impfen zu lassen.

Ob Tetanus, Diphterie oder Keuchhusten (Pertussis): Babys sind Viren und Bakterien nahezu schutzlos ausgeliefert. "Das Immunsystem bei Neugeborenen ist nämlich noch nicht voll entwickelt", sagt Dr. Eike Eymers, Ärztin im AOK-Bundesverband. "Aus diesem Grund soll ein optimaler Nestschutz das Neugeborene vor Infektionskrankheiten bewahren."

Frühe Impfung sorgt für Nestschutz

Der Nestschutz sorgt dafür, dass das Baby in den ersten Lebenswochen Viren und Bakterien nicht völlig ausgeliefert ist. Dabei handelt es sich um Antikörper, die von der Mutter über den Mutterkuchen auf den Fötus bereits im Mutterleib übergehen. Sie bieten somit eine begrenzte natürliche Immunisierung für das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt. Neue Forschungsergebnisse haben nun nachgewiesen, dass eine Pertussis-Impfung während der Schwangerschaft diesen Nestschutz stärkt, sie bei der werdenden Mutter zur Ausbildung hoher Konzentrationen von Antikörpern führt und das Neugeborene davon profitiert.

Säuglinge von Müttern, die in ihrer Schwangerschaft eine entsprechende Impfung erhalten hatten, erkrankten demnach deutlich seltener an Keuchhusten als Säuglinge von Müttern, diese Impfung nicht erhalten hatten. Schwangere Frauen, deren Impfung ein bis zwei Jahre zurücklag, wiesen laut der Studie nur eine sehr niedrige Zahl von Antikörpern gegen Keuchhusten auf.

Gesundes Umfeld verstärkt den Schutz

Die bereits jetzt schon vorgesehenen Impfungen gegen Keuchhusten bleiben trotzdem notwendig. Die Impfung der Mutter während der Schwangerschaft ist kein Ersatz. So erfolgt die erste Impfung des Kindes selbst nach dem zweiten Lebensmonat, weitere Impfungen sind im vierten und elften Monat nach der Geburt vorgesehen. Bei Frühgeborenen ist zusätzlich eine Impfung nach drei Monaten vorgesehen. Diese drei beziehungsweise vier Impfstoffdosen sind notwendig, damit das Kind einen ausreichenden Schutz aufbauen kann.

Schutzimpfungen für Kinder:

Rotaviren

Diphtherie

Pertussis (Keuchhusten)

Tetanus (Wundstarrkrampf)

Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Haemophilus influenzae Typ B

Hepatitis B (Gelbsucht)

Pneumokokken

Masern

Mumps

Röteln

Windpocken

Meningokokken C

Die Pertussis-Impfung erfolgt beim Säugling als eine sogenannte sechsfache Impfung. Das heißt: Zusätzlich zu Keuchhusten wird gleichzeitig gegen Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B geimpft. Auch hierfür übernehmen die Krankenkassen die Kosten.

Nach Angaben des RKI werden in Deutschland jährlich rund 12.000 Pertussis-Erkrankungen gemeldet. Entscheidend für die Gesundheit des Kindes ist außerdem ein gesundes Umfeld. "Oft droht Ansteckungsgefahr von Geschwisterkindern und Erwachsenen, die selbst nicht geimpft sind oder ihren Impfschutz nicht rechtzeitig aufgefrischt haben", so Medizinerin Dr. Eymers.

Bei Säuglingen kann eine Ansteckung mit Keuchhusten unter anderen zu Lungenentzündungen, Ohrenentzündungen, Atemstillständen und sogar zum Tod führen. Auch hier hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Schutzimpfungs-Richtlinie ergänzt. Menschen, die Kontakt zum Neugeborenen haben, haben einen Leistungsanspruch auf eine Auffrischung, wenn die letzte Pertussis-Impfung zehn Jahre zurückliegt. Dazu zählt neben Familienmitgliedern und betreuenden Personen auch der enge Freundeskreis der Eltern.



Text / Foto: AOK Bundesverband