Nach einem Unfall zählt jede Minute. Umso
wichtiger, dass Polizei, Krankenwagen oder Feuerwehr schnell und ungehindert
zum Unfallort kommen und Unfallopfern helfen. Der ADAC weist darauf hin, dass
auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerorts bereits dann, wenn der
Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist, eine Gasse für
Rettungsfahrzeuge geschaffen werden muss. Wer auf dem linken Fahrstreifen
unterwegs ist, muss nach links ausweichen. Auf allen übrigen Fahrstreifen muss
man nach rechts weichen, um so den Einsatzfahrzeugen den notwendigen Platz zu
verschaffen.
Wenn die Fahrzeuge bereits dicht an dicht
stehen, besteht kaum noch die Möglichkeit, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig
Platz zu machen. Befahren dürfen die Rettungsgasse nur Polizei- und
Hilfsfahrzeuge, Feuerwehr-, Notarzt und Rettungswägen sowie Bergungs- und
Abschleppfahrzeuge. Für alle anderen ist die Durchfahrt tabu. Auf 200 Euro,
zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot wurden die Strafen
inzwischen aufgestockt, wenn eine erforderliche Rettungsgasse nicht gebildet
wird.
Den Standstreifen dürfen Autofahrer nur
dann benutzen, wenn sie von der Polizei dazu aufgefordert werden oder wenn aus
Platzgründen keine andere Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden.
Das Wissen der Autofahrer um die Bildung
der Rettungsgasse hat sich in den letzten Jahren verbessert: Wie eine Umfrage
des ADAC aus dem Jahr 2020 unter seinen Mitgliedern gezeigt hat, wussten damals
84 Prozent der Befragten, wann für Krankenwagen, Polizei oder Feuerwehr Platz
gemacht werden muss. Im Jahr 2018 war dies nur 73 Prozent bekannt. Der ADAC
sieht die verbesserten Autofahrer-Kenntnisse als Erfolg der intensiven
Aufklärungs- und Informationskampagnen der vorangegangenen Jahre.
Text / Foto: ADAC / © imago
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