Veröffentlicht am 25. August
Mit dem Beginn des neuen Schuljahres ist auf den Straßen wieder mehr Geduld gefragt. Nicht nur der Berufsverkehr nimmt nach den Ferien zu, auch Schulbusse sind nun vermehrt im Einsatz.
Obwohl die Straßenverkehrsordnung klar ein bestimmtes Verhalten in Situationen mit Bussen vorschreibt, halten sich in der Praxis etliche Autofahrer nicht an diese Regeln – insbesondere vor dem Hintergrund, dass zu Schulbeginn auch vermehrt Verkehrskontrollen stattfinden, drohen hier schnell vermeidbare Bußgelder. „Hält ein Schul- oder Linienbus an einer Haltestelle, ist das Vorbeifahren grundsätzlich erlaubt.
Allerdings müssen Autofahrer ihr Tempo anpassen und aufmerksam sein, um aussteigende Passagiere nicht zu gefährden – das gilt auch für den Gegenverkehr“, erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.
Warnblinker niemals ignorieren
Deutlich verschärfte Regeln greifen jedoch, sobald der Busfahrer den Warnblinker aktiviert. Leuchtet das Warnblinklicht während der Fahrt, gilt für nachfolgende Fahrzeuge ein absolutes Überholverbot. „Wer den Bus dennoch überholt, muss bis zu 70 Euro Bußgeld zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg“, erklärt der Anwalt. Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnblinker an der Haltestelle, darf nur noch mit Schrittgeschwindigkeit – also etwa 4 bis 7 km/h – an ihm vorbeigefahren werden.
Dies gilt auch für den Gegenverkehr, es sei denn, die Fahrbahnen sind baulich voneinander getrennt. „Wird ein mit Warnblinklicht haltender Bus nicht mit Schrittgeschwindigkeit passiert, drohen 15 Euro Verwarnungsgeld. Werden dabei Fahrgäste behindert oder gefährdet, steigt das Bußgeld auf 60 beziehungsweise 70 Euro plus einen Punkt im Fahreignungsregister“, berichtet Tom Louven.
Busse haben Vorrang
Ein häufiger Konfliktpunkt im morgendlichen Straßenverkehr entsteht, wenn der Bus seine Fahrt fortsetzen möchte. Setzt der Busfahrer den Blinker, um aus der Haltebucht auf die Fahrbahn einzuscheren, müssen nachfolgende Fahrzeuge das Rausfahren gestatten und gegebenenfalls warten.
„Dem Linien- oder Schulbus muss das Abfahren von der Haltestelle ermöglicht werden.
Wer einen anfahrenden Bus nicht einscheren lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 5 Euro. Kommt es dabei zur Gefährdung oder gar zum Unfall, steigt der Betrag auf bis zu 30 Euro an“, warnt der Anwalt.
Haltestellen nicht blockieren
Wer seine Kinder mit dem Auto zur Schule bringt oder abholt, ist schnell versucht, sie an der Bushaltestelle aussteigen zu lassen beziehungsweise dort kurz auf sie zu warten. „Grundsätzlich ist das Halten von bis zu drei Minuten gestattet, sofern kein Bus behindert wird. Sobald jedoch ein Bus anrollt, muss die Haltestelle unverzüglich verlassen werden, ansonsten droht ein Bußgeld von mindestens 55 Euro“, erklärt Tom Louven. Die Straßenverkehrsordnung schreibt außerdem vor, dass vor und hinter dem Haltestellenschild mindestens 15 Meter Abstand beim Parken eingehalten werden müssen, damit Busse ungehindert an- und abfahren können. Ansonsten fallen ebenfalls mindestens 55 Euro Bußgeld an, bei Behinderung von Bussen mehr.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Text / Foto: Borgmeier Public Relations / KI-generiert